Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 2-03 O 526/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung des Accessproviders - Der Accessprovider haftet grundsätzlich nichtals Störer für Rechtsverletzungen der Betreiber von (irgendwelchen) Internetseiten.
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- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Arcor ist als Internetprovider nicht verpflichtet den Zugriff auf die Suchmaschine Google zu sperren
- aufrecht.de
Zur Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Inhalte
- webhosting-und-recht.de
Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Arcor muss Google-Seiten wegen Links zu (tier-)pornografischen Inhalten nicht sperren
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Arcor muss Google-Seiten wegen Links zu (tier-)pornografischen Inhalten nicht sperren
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Arcor muss Google-Seiten nicht sperren
- heise.de (Pressebericht, 13.12.2007)
Arcor muss Google vorerst nicht sperren
- heise.de (Pressebericht, 13.12.2007)
Arcor muss Google vorerst nicht sperren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Jugendschutz im Internet
- golem.de (Pressebericht)
Arcor muss Google nicht sperren
- beck.de (Leitsatz)
Keine Sperrung von Google durch Access-Provider
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 2-03 O 526/07
- OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08
Papierfundstellen
- MMR 2008, 121
- MIR 2007, Dok. 429
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 3 O 526/07
Das zu ihren Gunsten eingreifende Haftungsprivileg des § 8 TMG findet auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 862 - "Internetversteigerung"; BGH Urt. v. 12.07.2007, WRP 2007, 1173, 1175, Rn. 20 - "Jugendgefährdende Schriften bei e-Bay").Rn. 14 Ein täterschaftlicher Verstoß der Antragsgegnerin zu 1. gegen die Generalklausel des § 3 UWG, den der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.07.2007 (BGH Urt. v. 12.07.2007, WRP 2007, 1173, 1175, Rn. 20 - "Jugendgefährdende Schriften bei eBay") im Fall des Anbietens jugendgefährdender Medien über die Handelsplattform eBay angenommen hat, scheitert am Vorliegen einer Wettbewerbshandlung .
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 3 O 526/07
Das zu ihren Gunsten eingreifende Haftungsprivileg des § 8 TMG findet auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 862 - "Internetversteigerung";… BGH Urt. v. 12.07.2007, WRP 2007, 1173, 1175, Rn. 20 - "Jugendgefährdende Schriften bei e-Bay"). - OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04
Urheberrechtsverletzung zum Nachteil von Tonträgerherstellern: Auskunftspflicht …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 3 O 526/07
Als Access-Provider stellt die Antragsgegnerin zu 1. vielmehr lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her und macht die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich (vgl. OLG-Frankfurt GRUR-RR 2005, 147 m. w. Nw.).
- LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Verantwortlichkeit eines Access-Zugangsproviders …
Soweit das LG Kiel (a.a.0.), das LG Düsseldorf (a.a.0.) und die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 5.12.2007 - 2/3 0 526/07) das Vorliegen einer Wettbewerbshandlung verneint haben, ergibt sich in dieser Betrachtung kein Unterschied zu dem vorliegenden Sachverhalt.
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