Rechtsprechung
| LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42; ZPO § 44
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aufwachsens des Richters und Beklagtem im selben Ortsteil der Stadt und gemeinsamer Mitgliedschaft im Schützenverein - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aufwachsens des Richters und Beklagtem im selben Ortsteil der Stadt und gemeinsamer Mitgliedschaft im Schützenverein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11
- OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …
Auszug aus LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11
Rn. 16 Allein der Umstand, dass sich der Vorsitzende und Herr F außerhalb des Gerichtssaales auf Grund der gemeinsamen Herkunft duzen, vermag nicht die Besorgnis zu rechtfertigen, zwischen den Beteiligten bestünde eine nahe persönliche Beziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006, Aktenzeichen IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776). - BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96
Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von …
Auszug aus LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11
So rechtfertigen einer Partei ungünstige Ausführungen im Rahmen der richterlichen Begründungs- oder Hinweispflicht grundsätzlich keine Befangenheitsbesorgnis, insbesondere wenn sie eine erst vorläufige Beurteilung darstellen (BGH NJW 98, 612). - BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des …
Auszug aus LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11
Dasselbe gilt bei einer für eine Partei ungünstigen Rechtsauffassung des Richters (vgl. BGH WM 2003, 848). - LG Münster, 09.08.2006 - 11 O 1027/06
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Sachverständigen
Auszug aus LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11
Der Vorsitzende hat in seiner dienstlichen Äußerung vom 19.12.2011 sodann unumwunden angegeben, dass außerhalb des Gerichtssaales ein "Duzverhältnis" besteht und dies nicht etwa "scheibchenweise", wie es in dem von der Klägerseite angeführten Verfahren vor dem OLG Celle (MedR 2007, 229) der Fall war und was letztlich einen eigenen Ablehnungsgrund gerechtfertigt hat, eingeräumt.
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