Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
| Titel 4 - Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 41 - 49) |
(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
(2) 1Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. 2Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden.
(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
(4) 1Wird ein Richter, bei dem die Partei sich in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so ist glaubhaft zu machen, dass der Ablehnungsgrund erst später entstanden oder der Partei bekannt geworden sei. 2Das Ablehnungsgesuch ist unverzüglich anzubringen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften | 12.12.2019 |
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Rechtsprechung zu § 44 ZPO
1.826 Entscheidungen zu § 44 ZPO in unserer Datenbank:
- LSG Hessen, 13.07.2026 - L 6 SF 34/26
Prozessrecht
- VGH Bayern, 15.07.2026 - 11 CE 26.1304
Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge wegen Kommentierung einer ...
- OVG Niedersachsen, 17.09.2026 - 15 KF 4/22
Befangenheit; Interessenkonflikt; Flurbereinigungsbeschluss; Einleitung; ...
- BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis ...
- KG, 11.09.2025 - 2 W 26/25
Missbräuchliche Drohung mit einem Befangenheitsantrag; Erforderlichkeit einer ...
- KG, 27.12.2024 - 7 W 102/24
Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot bei der Befangenheitsablehnung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.03.2026 - IX ZB 5/25
Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen: Sofortige Beschwerde statthaft!
- BGH, 05.03.2026 - IX ZB 5/25
- BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22 Corona
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. ...
- BGH, 26.08.2026 - V ZR 205/25
Ablehnungsgrund muss benannt werden!
Querverweise
Auf § 44 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Verfahrensvorschriften
- § 15 (Einigungsstellen)
- Patentgesetz (PatG)
- Deutsches Patent- und Markenamt
- § 27
- Verfahren vor dem Patentgericht
- 3. - Gemeinsame Vorschriften
- § 86
- Designgesetz (DesignG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 51
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Allgemeine Vorschriften
- § 60
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 54 [Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen]
Redaktionelle Querverweise zu § 44 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozessbevollmächtigte und Beistände
- § 78 V (Anwaltsprozess) (zu § 44 I 2. HS)
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 129a (Anträge und Erklärungen zu Protokoll) (zu § 44 I 2. HS)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 294 (Glaubhaftmachung) (zu § 44 II)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 24 II Nr. 3 (Aufnahme von Erklärungen) (zu § 44 I 2. HS)