Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 22a) |
(1) 1Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechend. 2Ausgeschlossen ist auch, wer bei einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
(2) Der Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.
ermächtigung § 14aFormulare; Verordnungs-
ermächtigung § 14bNutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden § 15Bekanntgabe; formlose Mitteilung § 16Fristen § 17Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 18Antrag auf Wiedereinsetzung § 19Entscheidung über die Wiedereinsetzung § 20Verfahrensverbindung und -trennung § 21Aussetzung des Verfahrens § 22Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22aMitteilungen an die Familien- und Betreuungsgerichte
Rechtsprechung zu § 6 FamFG
197 Entscheidungen zu § 6 FamFG in unserer Datenbank:
- VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht als ...
- OLG München, 07.08.2017 - 33 WF 238/17
Gehörsrüge gegen Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
- OLG München, 22.06.2017 - 33 WF 238/17
- BGH, 19.01.2022 - XII ZB 357/21
Unverzügliches Anbringen eines Ablehnungsgesuchs in einer Betreuungssache i.R.e. ...
- VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14
Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch
- VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde
- VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14
- BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Ablehnungsgesuch gegen die Gerichtsbesetzung in einem Verfahren wegen der ...
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 21.07.2021 - 18 F 85/21
Elternstreit Umzug Kinder unaufschiebbare Handlung bei Kindeswohlgefährdung
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 6 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Schlussvorschriften
- § 488 (Verfahren vor landesgesetzlich zugelassenen Behörden)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 12c
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 7 (Mitwirkung der Urkundsbeamten, Gerichtsvollzieher und Gemeindebediensteten)