Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 22a) |
1Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. 2Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. 3Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. 4§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. 5Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird.
ermächtigung § 14aFormulare; Verordnungs-
ermächtigung § 14bNutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden § 15Bekanntgabe; formlose Mitteilung § 16Fristen § 17Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 18Antrag auf Wiedereinsetzung § 19Entscheidung über die Wiedereinsetzung § 20Verfahrensverbindung und -trennung § 21Aussetzung des Verfahrens § 22Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22aMitteilungen an die Familien- und Betreuungsgerichte
Rechtsprechung zu § 12 FamFG
13 Entscheidungen zu § 12 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
Zulässigkeit der Einholung von Auskünften dritter Personen durch den ...
- AG Mülheim/Ruhr, 20.11.2014 - 20 F 527/14
Regelung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Ehescheidung
- VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12
Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter; ...
- KG, 03.11.2014 - 3 UF 65/14
Vaterschaftsanfechtungverfahren: Anfechtungsrecht des vermeintlichen biologischen ...
- OLG München, 29.04.2011 - 34 Wx 183/11
Rechtsanwaltsbeiordnung in Therapieunterbringungsverfahren
- AG Hanau, 03.03.2017 - 68 F 1756/05
Auskunft Zugewinn
- OLG Celle, 29.08.2014 - 10 WF 190/14
Zulassung eines bei einem Rechtsanwalt angestellten Rechtsassessors als ...
- OLG München, 18.03.2011 - 34 Wx 114/11
Rechtsanwaltsbeiordnung in Therapieunterbringungsverfahren
- LG Arnsberg, 17.12.2020 - 5 T 119/20
- OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 26 W 22/14
Wahrung der Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens
§ 12 FamFG in Nachschlagewerken
- § 12 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- BGB
- Eherecht und Betreuung
- Familienverfahrensgesetz
Querverweise
Auf § 12 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150