Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
| Titel 4 - Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 41 - 49) |
(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.
(2) 1Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der Termin unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden. 2Wird die Ablehnung für begründet erklärt, so ist der nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 47 ZPO
1.160 Entscheidungen zu § 47 ZPO in unserer Datenbank:
- BVerwG, 21.02.2025 - 9 A 16.24
Ablehnungsgesuch bei gerügtem Verstoß gegen die Wartepflicht
- LG Berlin II, 31.08.2026 - 27 O 331/26
- OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 3 UF 215/21
Richterablehnung: Verstoß gegen die Wartepflicht
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 21.07.2021 - 18 F 85/21
Elternstreit Umzug Kinder unaufschiebbare Handlung bei Kindeswohlgefährdung
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 11 EK 12/25
(Teil-)Anspruch des Klägers auf Gewährung einer Entschädigung wegen überlanger ...
- OLG Hamm, 03.07.2025 - 4 WF 130/24
Besorgnis der Befangenheit
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 07.07.2025 - 4 UF 143/24
Befangenheit; Tätigkeitsverbot; internationale Zuständigkeit; gewöhnlicher ...
- OLG Hamm, 07.07.2025 - 4 UF 143/24
- BGH, 15.09.2016 - III ZR 461/15
Nichtigkeitsklage: Mitwirkung eines noch nicht abgelehnten Richters an der ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23
Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach ...
§ 47 ZPO in Nachschlagewerken
- § 47 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Ablehnungsgesuch
Querverweise
Auf § 47 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Designgesetz (DesignG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen)