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Rechtsprechung
   KG, 22.12.2003 - (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21176
KG, 22.12.2003 - (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02) (https://dejure.org/2003,21176)
KG, Entscheidung vom 22.12.2003 - (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02) (https://dejure.org/2003,21176)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02) (https://dejure.org/2003,21176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • generalbundesanwalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 06.10.2001)

    Festnahme von Mitgliedern der Skinhead Band "Landser"

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02

    Landser (Band)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Landser (Band)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02

    Landser (Band)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Michael Regener

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • EuG, 04.12.2001 - T-125/00

    López Madruga / Kommission

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Daß Pi tatsächlich Zahlungen an R geleistet und dieser das Geld weitergeleitet hat, steht fest aufgrund des von der Zeugin KK´in S abgehörten Gesprächs vom 1. Juli 2001 zwischen den Angeklagten R und M (T 125/00 Nr. 47), in dem R erwähnt, daß er wieder Handgeld von Pi erhalten hat und sich M darüber freut.

    Weiter ergibt sich aus diesem von dem Zeugen POM R abgehörten Gespräch (T 125/00 PKW B ­ BD 945), daß R zu dieser Zeit mit den Texten noch nicht fertig war.

    Daß der Angeklagte R bereits kurze Zeit später die Texte für eine neue CD fertiggestellt hatte, folgt aus einem von KK´in S am 1. Juli 2001 (T 125/00 PKW B ­ BD 945) ebenfalls im PKW des Angeklagten M mitgehörten Gespräch.

    Diese Angaben werden durch ein zwischen den Angeklagten R und M geführtes Gespräch vom 8. Juli 2001, das von POM K mitgehört wurde (T 125/00 PKW B ­ DB 945 Band Nr. 43 Nr. 47) bestätigt, in welchem der Angeklagte M das ,,Tanzorchester immervoll" erwähnt und der Angeklagte R erwidert: ,,Diese Band kenne ich".

  • EuG - T-105/00

    Booster Pac International / HABM (BOOSTER PAC)

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Diese Verärgerung zeigte auch der Angeklagte R deutlich in seinem in Heft Nr. 8 von ,,Blood & Honour" abgedruckten Interview; sie wird durch seine Ausführungen in einem Gespräch mit Jean-Rene B vom 29. Dezember 2000 (T 105/00 PKW B ­ AW 2695), das verlesen wurde, bestätigt.

    Sta s Angaben im Ermittlungsverfahren, daß er tatsächlich geschlagen worden ist, werden durch die von der Zeugin KK´in S abgehörten und auch verlesenen Gespräche, die im Auto zwischen dem gesondert Verfolgten B und dem Angeklagten R am 22. Juli 2001 geführt wurden (T 105/00 PKW B ­ P 1192), bestätigt.

    eindrucksvoll aus einem zwischen Jean-Rene B und R im Auto des B geführten Gespräch vom 29. Dezember 2000 (T 105/00 PKW B-AW 2695).

    Die von dem Angeklagten W geschilderte Verärgerung über ,,Panzerfaust Records" wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeiten wird zudem durch ein Gespräch des Angeklagten R mit Jean-Rene B vom 22. Juli 2001 in dessen Auto (T 105/00 PKW B ­ P 1192) bestätigt.

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle …

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Die Vorschrift soll die erhöhte kriminelle Intensität erfassen, die in einer fest gefügten Organisation ihren Ausdruck findet, die kraft der ihr innewohnenden Eigendynamik eine erhöhte Gefährlichkeit für wichtige Rechtsgüter der Gemeinschaft mit sich bringt (BGHSt 31, 202, 207).

    Die bloße Verbindung dreier Täter durch den Willen, gemeinsam Straftaten zu begehen, reicht auch dann, wenn einer der Täter die Führungsposition inne hat und ihm daher im wesentlichen die Planung und Ausgestaltung der Taten zukommt, nicht aus, um eine solche feste Organisation anzunehmen (vgl. BGHSt 31, 202, 205 m.w.N.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Da zwischen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der innerhalb der Vereinigung und für ihre Zwecke begangenen Propagandadelikte Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (vgl. BGHSt 29, 288), war für jeden Angeklagten nur eine einheitliche Strafe zu bestimmen.
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten …

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Die Begehung von Straftaten mittels zu Gewalttaten auffordernden, volksverhetzenden, die demokratische Verfassung der Bundesrepublik verunglimpfenden und den Nationalsozialismus wiederbelebenden Botschaft, die ­ wie festgestellt ­ die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdeten, stand im Vordergrund (vgl. BGHSt 41, 47; BGH NJW 1994, 398).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Strafbarkeit wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung oder wegen Beteiligung …

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Diese für größere Personenzusammenschlüsse typische Eigendynamik hat ihre spezifische Gefährlichkeit darin, daß sie geeignet ist, dem einzelnen Beteiligten die Begehung von Straftaten zu erleichtern und bei ihm das Gefühl persönlicher Verantwortung zurückzudrängen (vgl. BGHSt 28, 147, 148).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Die Feststellung von Art, Inhalt und Intensität der Beziehungen von Personen zueinander, die als Mitglieder oder Unterstützer einer kriminellen Vereinigung in Betracht kommen, ist daher tatbestandserheblich für die Beurteilung der Frage, ob eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB besteht (vgl. BGHSt 36, 192, 198 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel - …

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Eine Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB ist ein im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehender, auf Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluß von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame (kriminelle) Zwecke verfolgen oder gemeinsame (kriminelle) Tätigkeiten entfalten und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1 m.w.N.).
  • KG, 27.06.2001 - 1 Ss 365/00
    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Die Einbeziehung erscheint auch aus sonstigen Gründen nicht als das schwerere Übel (vgl. die Zusammenstellung in KG NStZ 2003, 208, 209).
  • RG, 06.03.1896 - 156/96

    Ist der Gewerbebetrieb eines Versicherungsagenten nach preußischen Landesgesetzen …

    Auszug aus KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02
    Das steht fest aufgrund der Verlesung des gegen ihn ergangenen Haftbefehls des Amtsgerichts Neuruppin vom 20. März 1996 (85 Gs 156/96), des Haftverschonungsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 1. April 1996 (380 Gs 290/96) sowie der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom 29. Mai 1997 (29 Js 25/96).
  • RG, 17.02.1896 - 290/96

    1. Kann für einen Webstuhl zur Anfertigung von Rohrdecken für Gärtnereien der …

  • RG, 21.02.1896 - 181/96

    Kann eine Bescheinigung, welche von einem öffentlichen Fleischbeschauer …

  • RG, 29.09.1897 - I 132/97

    Haftung juristischer Personen.

  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft …

    Soweit sich aus einzelnen früheren Entscheidungen des Senats (vgl. zum Verfall nach der früheren Rechtslage BGH, Beschluss vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; ferner BGH, Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668; diesem vorgehend KG, Urteil vom 22. Dezember 2003 - (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02), juris Rn. 1942; ohne weitere Ausführungen BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 334/18) anderes ergibt, hält er daran nicht mehr fest.
  • KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06

    Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von …

    Sie ist wortgleich mit einem Titel eines Liedes der vom Kammergericht in dem Verfahren - (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02) - mit Urteil vom 22. Dezember 2003 als kriminelle Vereinigung eingestuften Musikgruppe "Landser" und jedenfalls für die zahlreichen in die Szene der rechtsradikalen Musik Eingeweihten als solches und damit als Werbung zur Unterstützung jener Band zu erkennen.
  • VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04

    Ansehen der Bundeswehr; Dienstpflicht; Dienstvergehen; Entlassung; fristlose …

    Bei der Musikgruppe "Landser" handelt es sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04 -, das ein vorangegangenes Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 22. Dezember 2003 - 3 StE 2/02-5(1) - bestätigt, um eine kriminelle Vereinigung i. S. d. § 129 Abs. 1 StGB, deren Tätigkeit darauf gerichtet war, durch die Herstellung und Verbreitung von CDs Straftaten wie Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staates etc. zu begehen.
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