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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4425
VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011 (https://dejure.org/2018,4425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011 (https://dejure.org/2018,4425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 3 ZB 16.1011 (https://dejure.org/2018,4425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige zwangsweise Versetzung in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit; Nichtvorliegen einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit für einen Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie"; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Die Suchanfrage muss eine die noch vorhandene Leistungsfähigkeit des dienstunfähigen Beamten charakterisierende und sachliche Kurzbeschreibung enthalten, um den angefragten Behörden die Einschätzung zu erlauben, ob der Beamte für eine Verwendung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 15 ff.).

    Dagegen begründet die Suchpflicht keine Pflicht des Dienstherrn, personelle oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, um eine Weiterverwendung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 18).

    Eine weitergehende Verpflichtung des Beklagten, personelle oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, um eine Weiterverwendung des Klägers zu ermöglichen, besteht insoweit nicht (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 18).

    Zwar ist die Suche regelmäßig auf sämtliche Verwaltungsbereiche (Ressorts) des Dienstherrn zu erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 21).

    Rn. 13 Soweit der Kläger rügt, dass der Beklagte selbständig festgelegt habe, in welchem Bereich und nach welchen Kriterien eine anderweitige Verwendung zu suchen sei, trifft es zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 15) ohne Suchpflicht die Verwaltung über die Geltung des Grundsatzes "Weiterverwendung vor Versorgung" nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entscheiden sowie autonom festlegen könnte, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien sie sich um eine andere Verwendung bemüht, was mit Wortlaut und Zweck des Gesetzes unvereinbar wäre.

    Daher geht es zu seinen Lasten, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Rn. 6 Die Weiterverwendung im Polizeidienst nach Art. 128 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 BayBG setzt voraus, dass dort eine Funktion, d.h. ein Dienstposten, zur Verfügung steht, dessen Aufgaben der Beamte dauerhaft, d.h. voraussichtlich bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze (Art. 129 i.V.m. Art. 143 Abs. 2 BayBG) bewältigen kann (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 11).

    Rn. 7 Die genannten Vorschriften begründen die gesetzliche Pflicht des Dienstherrn, nach einer anderweitigen Verwendung zu suchen (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Die Suche ist regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn zu erstrecken (…vgl. BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - juris Rn. 27); im Einzelfall kann sich allerdings insbesondere unter Fürsorgeaspekten auch eine räumliche Begrenzung der Suchpflicht ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - juris Rn. 4).

    Räumliche Einschränkungen der Suchpflicht können sich im Einzelfall auch unter Fürsorgeaspekten ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Denn auch Dr. A. hat eine fortbestehende diabetische Erkrankung mit Charcot-Fuß bescheinigt, so dass im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids am 9. Juli 2014 (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - juris Rn. 16) die Bewegungseinschränkungen beim Kläger noch fortbestanden und die Prognose gerechtfertigt war, dass dieser - wenn überhaupt - auch künftig allenfalls innerhalb eines räumlich nur sehr beschränkten Radius" einsetzbar sein werde.
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Maßstab der Polizeidienstunfähigkeit ist insoweit nicht das abstrakt-funktionelle Amt eines Polizeibeamten bei seiner Beschäftigungsbehörde, sondern sämtliche Ämter der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes (vgl. BVerwG, U.v. 3.3.2005 - 2 C 4.04 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Könnte der Beamte aus gesundheitlichen Gründen auf einen Dienstposten nicht abgeordnet, umgesetzt bzw. versetzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 18.2.2013 - 2 B 51.12 - juris Rn. 10), so scheidet dieser auch für eine anderweitige Verwendung aus.
  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 3 ZB 12.1740

    Justizobersekretär bei der Staatsanwaltschaft; Ruhestandsversetzung wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Von der Versetzung in den Ruhestand soll nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung in einem anderen Amt derselben oder einer anderen Laufbahn (§ 26 Abs. 2 BeamtStG) bzw. in einer geringerwertigen Tätigkeit (§ 26 Abs. 3 BeamtStG) in Betracht kommt oder wenn der Beamte begrenzt dienstfähig (§ 27 BeamtStG) ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2014 - 3 ZB 12.1740 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2013 - 4 B 8.11

    Versetzung in den Ruhestand; funktionsbezogene Dienstfähigkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Der mit der Versetzung eines Beamten in ein Amt einer anderen Laufbahngruppe verbundene zeitliche und finanzielle Umschulungsaufwand kann für den Dienstherrn insbesondere dann unzumutbar werden, wenn der Beamte - wie hier - kurz vor dem Erreichen der Altersgrenze steht (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.9.2013 - OVG 4 B 8.11 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 3 ZB 15.955

    Reaktivierung eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2018 - 3 ZB 16.1011
    Dies gilt im Übrigen auch für eine Einarbeitung in den Innendienst (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2016 - 3 ZB 15.955 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 3 B 16.1996

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - …

    Doch ist die Klägerin - anders als ein Beamter mit Bewegungseinschränkungen (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 - juris Rn. 9) - aufgrund ihrer Erkrankung nicht an ihrer Fortbewegung gehindert.
  • OVG Saarland, 13.01.2021 - 1 A 190/18

    Vorzeitige Versetzung eines Beamten der Berufsfeuerwehr in den Ruhestand wegen …

    Letzteres kann in den Grenzen des eingangs thematisierten Restermessens in Betracht zu ziehen sein, wenn der Beamte kurz vor dem Erreichen der Altersgrenze steht und daher der erforderliche Aufwand für das Erlangen der Befähigung für die neue Laufbahn in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erstrebten Zweck steht.[Vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 -, juris; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.9.2003 - 1 A 1069/01 -, juris][Vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 -, juris; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.9.2003 - 1 A 1069/01 -, juris] Dies ist hier nicht der Fall.
  • VG Trier, 14.05.2018 - 6 K 12087/17

    Voreilige Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand

    Zwar kann der mit der Versetzung eines Beamten in ein Amt einer anderen Laufbahngruppe verbundene zeitliche und finanzielle Umschulungsaufwand für den Dienstherrn unter anderem dann unzumutbar werden, wenn der Beamte kurz vorm Erreichen der Altersgrenze steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 3 ZB 16.1011 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - 6 A 2925/20

    Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Gleichstellungsbeauftragte …

    Rn. 18 Vgl. etwa OVG Nds., Urteil vom 9. März 2021 - 5 LC 174/18 -, IÖD 2021, 98 = juris Rn. 44; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 3 ZB 16.1011 -, juris Rn. 11; Brockhaus in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 31. UPD Juli 2021, § 26 BeamtStG Rn. 94.
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 3 ZB 18.1132

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, hier: Suchpflicht

    Die Voraussetzungen von § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG sind hier nicht erfüllt, weil der Kläger sich nicht nur gegen den Zeitpunkt seiner Versetzung in den Ruhestand wendet, sondern die Ruhestandsversetzung umfassend angreift (vgl. a. BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 - B.v. 8.2.2018 - 3 ZB 15.1992 - jew. juris).
  • VG Arnsberg, 16.09.2020 - 2 K 9964/17
    Rn. 139 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 3 ZB 16.1011 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 17. September 2003 - 1 A 1069/01 -, juris Rn. 84; VG des Saarlands, Urteil vom 14. März 2017 - 2 K 1859/15 -, juris Rn. 41; VG Berlin, Urteil vom 21. März 2007 - 7 A 288.05 -, juris Rn. 29 ff.; vgl. Brockhaus in Schütz/Maiwald, a.a.O., Bd. 2, Rn. 94 zu.
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 3 ZB 19.716

    Versetzung in den Ruhestand

    Die Voraussetzungen von § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG sind hier nicht erfüllt, weil der Kläger sich nicht nur gegen den Zeitpunkt seiner Versetzung in den Ruhestand wendet, sondern die Ruhestandsversetzung umfassend angreift (vgl. a. BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 - B.v. 8.2.2018 - 3 ZB 15.1992 - jew. juris).
  • VGH Bayern, 18.06.2025 - 6 ZB 25.444

    Bundespolizist, Polizeivollzugsbeamter, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, …

    Die vom Kläger angeführte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011) und des Verwaltungsgerichts München (U.v. 3.2.2016 - M 5 K 15.323) steht dem nicht entgegen.
  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 2 K 19.1038

    Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit

    Die in Art. 128 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBG geregelte Ausnahme ("es sei denn") berührt nicht die in Halbs. 1 normierte Definition der Polizeidienstunfähigkeit, sondern ermöglicht vielmehr, Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit, bei denen zwar die volle Polizeidienstfähigkeit nicht mehr vorliegt, bei denen aber die allgemeine Dienstfähigkeit im Sinn von § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG (nach wie vor) gegeben ist, in ihrer Laufbahn zu belassen, ohne sie in den Ruhestand oder in ein Amt einer anderen Laufbahn versetzen zu müssen (BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - ZBR 2015, 87; BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 - juris Rn. 5;… Baßlsperger in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Mai 2020, Art. 128 BayBG Rn. 13 ff.).
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