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Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37195
VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12 (https://dejure.org/2012,37195)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.08.2012 - 30 L 332.12 (https://dejure.org/2012,37195)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. August 2012 - 30 L 332.12 (https://dejure.org/2012,37195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 18 AEUV, Art 45 AEUV, Art 12 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 6 HSchulZulStVtr BE 2008 vom 05.06.2008
    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Auswahlverfahren der Hochschule im Sommersemester 2012; Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit; …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Die Hochschule war - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris) zugrunde liegenden Fall - nicht durch Landesrecht daran gehindert, über die in ihrer Zulassungszahlensatzung festgesetzte Zulassungszahl weitere Studienplätze zu vergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11 - juris).

    Denn auch insoweit gilt, dass nur dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber zu vergeben ist (vgl. zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kapazitätsausschöpfung auch BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 5 NC 174.08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten vorklinischen Fachsemester im SS …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Eine Befugnis zur prozessualen Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes, etwa durch die Einbeziehung von Patienten in außeruniversitären Krankenanstalten, kommt allerdings nur für Studierende in Betracht; im Kapazitätsstreit kann sich der Studienplatzbewerber nicht darauf berufen (Beschluss der Kammer vom 12. August 2008 - VG 30 A 6.08 - SoSe 2008 - U.A. S. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. April 2009 - OVG 5 NC 174.08 - SoSe 2008 - UA S. 9. -).

    Ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, ist dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 u.a. - [FU/Tiermedizin, WS 2004/05] und vom 1 Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - [Zahnmedizin, WS 2006/07], juris, Rn. 11; und zuletzt vom 14. April 2009 a.a.O. [Humanmedizin - Vorklinik SoSe 2008]).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Die Regelung eröffnet im Hinblick auf gewichtige Besonderheiten, wie sie sich aus Strukturveränderungen, aber auch aus dem Aufbau neuer Ausbildungsgänge ergeben können, in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die Möglichkeit einer Ermittlung der Ausbildungskapazität, die diesen Ausnahmelagen Rechnung trägt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006, - 2 NB 347/06 m.w.N. - Juris.).

    Dem Umstand der Unberechen- und Unprognostizierbarkeit der Bestandszahlen trägt die sog. Erprobungsklausel gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 StV i.V.m. §§ 1 Abs. 2 und 20 KapVO auch rechtlich Rechnung, indem sie in der Erprobungsphase Abweichungen vom Erfordernis einer erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazität erlaubt (vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 5 NC 273.11 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 2 NB 347/06 m.w.N. - Juris.).

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. EUGH , Urteil vom 7. Juli 2005 - C 147/03 [Kommission/Österreich], EuZW 2005, S. 465f. m.w.Nw.).
  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Rn. 50 Die unterschiedliche Behandlung von Zeugnissen der Qualifikation könnte nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimen Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 24. November 1998 C-274/96 [Bickel und Franz/Italien], EuZW 1999, 82ff. m.w.Nw.) Dass ist allerdings hier nicht der Fall.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Zu diesem Zeitpunkt wäre für die Antragstellerin noch der erfolgreiche Besuch der Semesterveranstaltungen möglich gewesen (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 9 S 599/11, NVwZ-RR 2011, 764ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, ist dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 u.a. - [FU/Tiermedizin, WS 2004/05] und vom 1 Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - [Zahnmedizin, WS 2006/07], juris, Rn. 11;… und zuletzt vom 14. April 2009 a.a.O. [Humanmedizin - Vorklinik SoSe 2008]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 5 NC 136.11

    Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Die Hochschule war - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris) zugrunde liegenden Fall - nicht durch Landesrecht daran gehindert, über die in ihrer Zulassungszahlensatzung festgesetzte Zulassungszahl weitere Studienplätze zu vergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11 - juris).
  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 41.84

    Bemessung der Aufnahmekapazität zahnmedizinischer Lehreinheiten nach Maßgabe …

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Da vielfältige Gründe dafür denkbar sind, in Tageskliniken untergebrachte Patienten nicht in die Berechnung einzubeziehen - etwa weil sie gerade wegen kurzer Liegezeiten und/oder besonderer Schonungsbedürftigkeit nach Operationen nur sehr bedingt für Lehrzwecke herangezogen werden können -, ist es in erster Linie Sache des Normgebers zu entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang welche Konsequenzen in Bezug auf die Ausbildungskapazität aus einer - vermeintlichen - Wandlung der stationären medizinischen Behandlung und einer damit einhergehenden Verringerung der Patientenressourcen zu ziehen sind, um dem Kapazitätserschöpfungsgebot gerecht zu werden (vgl. allgemein zum Kontrollmaßstab der verwaltungsgerichtlichen Norminzidenzkontrolle bei der Überprüfung kapazitätsrechtlicher Parameterregelungen und zu den Grenzen richterlicher "Richtigkeitskontrolle": Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 41.84 u.a. -, juris; zum Krankenversorgungsabzug nach § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c KapVO : Beschlüsse des Senats vom 9. Oktober 2004 - OVG 5 NC 423.04 - [Zahnmedizin, Sommersemester 2004] und vom 24. August 2009 - OVG 5 NC 10.09 - [Zahnmedizin, Wintersemester 2008/09] n.v.; vgl. ferner zum klinischen Studienabschnitt BayVGH München, Beschluss vom 10. April 1987 - 7 CE 86.12013 -, KMK-HSchR 1987, 883; OVG Münster…, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 13 B 1186.09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 NC 107.05
    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
    Ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, ist dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 u.a. - [FU/Tiermedizin, WS 2004/05] und vom 1 Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - [Zahnmedizin, WS 2006/07], juris, Rn. 11;… und zuletzt vom 14. April 2009 a.a.O. [Humanmedizin - Vorklinik SoSe 2008]).
  • VGH Bayern, 10.04.1987 - 7 CE 86.12013

    Ausbildungskapazität an der TU München im Studiengang Medizin (WS 1986/87)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2009 - 5 NC 10.09

    Hochschulzulassung; Charité; Zahnmedizin; Wintersemester 2008/2009; 1. …

  • VG Berlin, 16.02.2011 - 30 L 2095.10

    Differenzierung zwischen staatlich anerkannten Leistungsnachweisen und …

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv …

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; …

  • VG Berlin, 25.01.2023 - 3 L 434.22
    Rn. 4 Dabei kann dahinstehen, ob die Antragstellerin in Anbetracht des inzwischen fortgeschrittenen Wintersemesters überhaupt noch über ein hinreichendes Rechtsschutzbedürfnis verfügt (vgl. zu einem zurückliegenden Semester OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juli 2016 - OVG 5 NC 23.15 -, juris Rn. 14 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 24. August 2012 - VG 30 L 332.12 -, juris Rn. 45).
  • VG Berlin, 08.05.2013 - 30 L 81.13

    Zulassung zum Studium und Umfang der gerichtlichen Prüfung der Auswahlgespräche

    Mit Rücksicht darauf, dass nach Vorlesungsbeginn möglicherweise das erforderliche Rechtsschutzinteresse für eine vorläufige Zulassung auf einen innerkapazitären Studienplatz entfallen kann (vgl.OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30. Januar 2013 - OVG 5 NC 188.12; a.A. Beschluss der Kammer vom 24. August 2012 - VG 30 L 332.12) entscheidet die Kammer insoweit durch Teilbeschluss.
  • VG Sigmaringen, 14.12.2012 - NC 6 K 2126/12

    Zulassung zum ersten klinischen Fachsemester

    Ebenso besteht für die Kammer im Eilverfahren keine Veranlassung, die abstrahierende Berechnungsmethode auf der Grundlage der sog. Mitternachtszählung, d.h. der statistischen Erfassung der um Mitternacht belegten Betten, grundsätzlich rechtlich in Frage zu stellen (vgl. dazu etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2012 - OVG 5 NC 273.11 - m.w.N.; VG Freiburg, Urteil vom 06.02.2012 - NC 6 K 2436/08 - VG Berlin, Beschluss vom 24.08.2012 - 30 L 332.12 -).
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