Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39314
AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13 (https://dejure.org/2013,39314)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.07.2013 - 31 C 120/13 (https://dejure.org/2013,39314)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 31 C 120/13 (https://dejure.org/2013,39314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,39314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Zurich Insurance zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht sowie zur Feststellung der Zahlung der Gerichtskostenzinsen verurteilt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13
    Für die Bemessung des erforderlichen Herstellungsaufwandes im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt sind, eine Preiskontrolle durchzuführen, sofern der Geschädigte jedenfalls den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen wahrt (BGH-Urteil vom 23.1.2007, Az. VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450,Tz. 13).

    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 und vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560, jeweils m.w.N.).Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.

    Der Geschädigte ist aber grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f. m.w.N.).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13
    Entgegen der Ausführungen der Klägerseite ist ein Spielraum eines Rechtsanwalts in Höhe von 20 v.H. (Toleranzgrenze) gerade nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013, Aktenzeichen: VI ZR 195/12, BGH, Urteil vom 11.07.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 323/11, jeweils zu finden in juris).

    Nach Ansicht des vom Kläger angeführten IX. Zivilsenats hat der Kläger dessen Ausführungen im Urteil vom 13.01.2011 schlicht missverstanden, zumindest hält der Senat an einer entsprechenden Ansicht nicht mehr fest (BGH, Urteil, vom 11.07.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 323/11 , finden in juris).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 und vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560, jeweils m.w.N.).Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03 , VersR 2005, 380 m.w.N.).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13
    Entgegen der Ausführungen der Klägerseite ist ein Spielraum eines Rechtsanwalts in Höhe von 20 v.H. (Toleranzgrenze) gerade nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013, Aktenzeichen: VI ZR 195/12, BGH, Urteil vom 11.07.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 323/11, jeweils zu finden in juris).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5 …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13
    Auch der vom Kläger gestellte Feststellungsantrag ist zulässig und begründet (vgl. zur Zulässigkeit eines entsprechenden Antrags allgemein OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012, Aktenzeichen: 26 U 11/11).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 31 C 120/13
    Das Landgericht Saarbrücken hat zu der Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten mit Urteil vom 22.06.2012 (NJW 2012, 3658) wie folgt ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht AG Frankfurt/Main
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht