Rechtsprechung
| BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 320/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Besondere tarifliche Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im Schreibdienst - Das Gerät "Olympia Disque ES 120" als Textverarbeitungsautomat - Textverarbeitungsautomaten im tariflichen Sinne - Textverarbeitung als die Aufbereitung, Fixierung und Verfügbarmachung von Texten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 26.11.1985 - 1 Ca 2576/84
- LAG Köln, 12.11.1986 - 5 Sa 92/86
- BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 320/87
Papierfundstellen
- NZA 1988, 201 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 320/87
Was unter einem Textverarbeitungsautomaten im tariflichen Sinne zu verstehen ist, ist nach dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblichen Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung zu beurteilen (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille - …
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 320/87
Ihr allgemeiner Hinweis, die Beklagte habe den Vortrag der Klägerin insoweit bestritten, genügt nicht den Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge, wozu die Angabe gehört hätte, welche Behauptungen der Klägerin die Beklagte ihrerseits mit welchen Behauptungen substantiiert in der Tatsacheninstanz bestritten hat (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 -, AP Nr. 38 zu § 133 BGB). - BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 134/85
Eingruppierung eines Betriebsprüfers, der zu einem Drittel schwierige …
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 320/87
Erscheint danach eine tarifliche Regelung infolge der technischen Entwicklung als nicht mehr sachgerecht, ist es Sache der Tarifvertragsparteien, der fortschreitenden technischen Entwicklung durch entsprechende Normen Rechnung zu tragen (vgl. BAG Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 -, AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 659/05
Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr - Tarifauslegung
Für die Auslegung des Tätigkeitsmerkmals sind daher die Verhältnisse im Jahre 1971 maßgebend, da die Tarifvertragsparteien nur diese bei dessen Formulierung berücksichtigen konnten (vgl. Senat 4. November 1987 - 4 AZR 320/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 139).Andernfalls würden die Gerichte in unzulässiger Weise in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) eingreifen (Senat 4. November 1987 - 4 AZR 320/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 139).
Entscheidend ist, dass sie bei der täglichen Arbeit anfällt (vgl. Senat 4. November 1987 - 4 AZR 320/87 - aaO).
- BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 14/11
Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen in der Freistellungsphase der …
Das gilt umso mehr, als die tariflichen Voraussetzungen für die Zulage wegen der technischen Ausstattung von Büroarbeitsplätzen und der geänderten Anforderungen an die Arbeitnehmer, die diese Arbeitsplätze nutzen, seit geraumer Zeit nicht mehr sachgerecht erscheinen (vgl. BAG 4. November 1987 - 4 AZR 320/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 139 = EzBAT BAT §§ 22, 23 Funktionszulage Nr. 1). - BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 622/10
Funktionszulage Schreibdienst - Vergleichsentgelt
Dies gilt um so mehr, als die tariflichen Voraussetzungen für die Gewährung dieser Zulage durch die technische Ausstattung von Büroarbeitsplätzen und die geänderten Anforderungen an die diese benutzenden Beschäftigten seit geraumer Zeit nicht mehr sachgerecht erschienen (vgl. BAG 4. November 1987 - 4 AZR 320/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 139 = EzBAT BAT §§ 22, 23 Funktionszulage Nr. 1). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19
Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - GTV Einzel- und Versandhandel …
Erscheint eine tarifliche Regelung infolge der technischen Entwicklung als nicht mehr sachgerecht, ist es Sache der Tarifvertragsparteien, der fortgeschrittenen technischen Entwicklung durch entsprechende Normen Rechnung zu tragen (…BAG 06.12.2006 - 4 AZR 659/05 - Rn. 25; 04.11.1987 - 4 AZR 320/87 - Rn.18, jeweils mwN.). - LAG Nürnberg, 27.10.1999 - 4 Sa 858/98
Arbeitsentgelt: Zulage - Erfassen/Eingeben von Textbausteinen
Deswegen sei ihre Tätigkeit gemäß den genannten Grundsätzen der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder diesen tariflichen Vorschriften unterstellt, da dies nur erfordere, dass eine Angestellte mindestens zu einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit das Textverarbeitungsgerät bediene (so auch BAG vom 04.11.1987, 4 AZR 320/87).Insoweit kann sich die erst am 01.10.1989 eingestellte Klägerin nicht originär auf den Tarifvertrag für Angestellte im Schreib- und Fernschreibdienst, dessen Protokollnotizen und der zu "vollwertigen Leistungen" ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 04.11.1987, 4 AZR 320/87) stützen, da dieser zum 31.12.1983 gekündigt und durch Tarifvertrag vom 28.12.1990 nicht wieder in Kraft gesetzt worden ist.
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