Rechtsprechung
| BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 24.04.1991 - 6 Ca 3396/90
- LAG Hessen, 09.03.1992 - 10 Sa 907/91
- BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
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- BAG, 01.03.1989 - 4 AZR 639/88
Sozialversicherung: Bestreiten der Beiträge aus dem Tronc
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Bei der Auslegung der Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; BAGE 50, 147, 151 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 1. März 1989 - 4 AZR 639/88 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier), daß die Tarifvertragsparteien bei Verwendung eines Begriffs, der eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, ihn auch in ihrem Regelungsbereich in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen.Die Verwendung des Tronc zur Deckung von Aufwendungen, die ansonsten allein der Arbeitgeber zu tragen hätte, ist grundlegendes Kennzeichen der gesetzlichen Regelung über das Troncaufkommen und seine Verwendung (vgl. BAG Urteil vom 1. März 1989 - 4 AZR 639/88 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier, unter Hinweis auf BAG Urteile vom 30. Juli 1966 - 5 AZR 256/65 - und - 5 AZR 385/65 - AP Nr. 1 und 2 zu § 611 BGB Croupier).
- BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
Bezahlte freie Tage
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Bei der Auslegung der Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; BAGE 50, 147, 151 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 1. März 1989 - 4 AZR 639/88 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier), daß die Tarifvertragsparteien bei Verwendung eines Begriffs, der eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, ihn auch in ihrem Regelungsbereich in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamt Zusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe).
- BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87
Tarifliche Gratifikation
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamt Zusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe). - BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64
Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
§ 615 BGB will dem Arbeitnehmer bei einem Annahmeverzug des Arbeitgebers den vertraglichen Erfüllungsanspruch erhalten, allerdings aus Gründen der Billigkeit unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte ( BGH Urteil vom 14. November 1966 - VII ZR 112/64 - NJW 1967, 248, 250; BAGE 5, 217 f. = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG). - BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamt Zusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher …
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Bei der Auslegung der Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; BAGE 50, 147, 151 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 1. März 1989 - 4 AZR 639/88 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier), daß die Tarifvertragsparteien bei Verwendung eines Begriffs, der eine bestimmte, vorgegebene Bedeutung hat, ihn auch in ihrem Regelungsbereich in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen. - BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90
Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen …
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Dies ergibt sich schon aus der Regelung des § 615 BGB, der im Gegensatz zur Auffassung der Revision dem gekündigten Arbeitnehmer nicht irgendeinen besonders gearteten Vergütungsanspruch gewährt, sondern lediglich dem Arbeitnehmer den originären Vergütungsanspruch des § 611 BGB aufrechterhält, obwohl er seine Arbeitsleistung nicht erbringt (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - DB 1991, 445, 446;… MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 615 Rz 39 u. 41, jeweils m.w.N.). - BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 76/89
Troncverwendung - Umlageverbot
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Dies ist aber vorliegend nicht der Fall (vgl. zum Ganzen BAG Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 76/89 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 52/92
Verjährung von Beihilfeansprüchen
Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 349/92
Hinsichtlich der "Beihilfen" hat der Senat erst durch Urteil vom 17. Februar 1993 entschieden, daß sie nicht "Gehalt" sind (4 AZR 52/92 -;, zu III 3 der Gründe). - BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 256/65
Fortgeltung einer Spielbankverordnung - Kein Ausserkrafttreten …
- BAG, 01.03.1958 - 2 AZR 533/55
Anderweitiger Arbeitsverdienst - Vertragsmäßige Vergütung - Dauer des …
- BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 385/65
Spielbank-Verordnung - Satzung - Spendenaufkommen einer Spielbank - Selbständiger …
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