Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Rechtsprechung zu § 615 BGB
4.424 Entscheidungen zu § 615 BGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Annahmeverzug - Anrechnung ersparter Aufwendungen - Diskrepanz von § 615 Satz 2 ...
- LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20
Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19
Annahmeverzug; Arbeitserlaubnis; Leistungswille; Auslandsaufenthalt
- BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
Entgeltsicherung im Heimarbeitsverhältnis
- LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
- LAG Nürnberg, 14.10.2020 - 2 Sa 227/20
Klageverzichtsprämie - Sozialplanvolumen - Kappungsgrenze - Altersdiskriminierung
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 71/19
Annahmeverzug; Arbeitserlaubnis; Leistungswille; Auslandsaufenthalt
- BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15
Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers ...
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19
Prozessvergleich - Auslegung
Querverweise
Auf § 615 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 11 (Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis)
Redaktionelle Querverweise zu § 615 BGB:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- § 11 (Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst)