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Deutschland

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995 (BGBl. I S. 158)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. I S. 369) m.W.v. 30.12.2025 bzw. 29.06.2026

§ 1Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht

§ 1aAnzeige der Überlassung

§ 1bEinschränkungen im Baugewerbe

§ 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis

§ 2a(weggefallen)

§ 3Versagung

§ 3aLohnuntergrenze

§ 4Rücknahme

§ 5Widerruf

§ 6Verwaltungszwang

§ 7Anzeigen und Auskünfte

§ 8Grundsatz der Gleichstellung

§ 9Unwirksamkeit

§ 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit

§ 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

§ 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis

§ 11aVerordnungsermächtigung

§ 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher

§ 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

§ 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers

§ 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten

§ 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte

§ 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung

§ 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung

§ 16Ordnungswidrigkeiten

§ 17Durchführung

§ 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung

§ 17bMeldepflicht

§ 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 18a(weggefallen)

§ 19Übergangsvorschrift

§ 20Evaluation

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