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__paste_bez__ __paste_norm__ Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AUEG/__paste_norm__.html)
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Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.2017
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2017 | Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze | 21.02.2017 |
§ 1Arbeitnehmer-
überlassung, Erlaubnispflicht § 1aAnzeige der Überlassung § 1bEinschränkungen im Baugewerbe § 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 2a(weggefallen) § 3Versagung § 3aLohnuntergrenze § 4Rücknahme § 5Widerruf § 6Verwaltungszwang § 7Anzeigen und Auskünfte § 8Grundsatz der Gleichstellung § 9Unwirksamkeit § 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit § 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber § 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeits-
verhältnis § 11aVerordnungs-
ermächtigung § 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher § 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers § 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers § 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschafts-
einrichtungen oder -
diensten § 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte § 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung § 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung § 16Ordnungswidrigkeiten § 17Durchführung § 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung § 17bMeldepflicht § 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten § 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden § 18a(weggefallen) § 19Übergangsvorschrift § 20Evaluation
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überlassung, Erlaubnispflicht § 1aAnzeige der Überlassung § 1bEinschränkungen im Baugewerbe § 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 2a(weggefallen) § 3Versagung § 3aLohnuntergrenze § 4Rücknahme § 5Widerruf § 6Verwaltungszwang § 7Anzeigen und Auskünfte § 8Grundsatz der Gleichstellung § 9Unwirksamkeit § 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit § 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber § 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeits-
verhältnis § 11aVerordnungs-
ermächtigung § 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher § 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers § 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers § 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschafts-
einrichtungen oder -
diensten § 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte § 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung § 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung § 16Ordnungswidrigkeiten § 17Durchführung § 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung § 17bMeldepflicht § 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten § 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden § 18a(weggefallen) § 19Übergangsvorschrift § 20Evaluation
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Querverweise
Auf § 20 AÜG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 17a (Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung)