(1) Die Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn
| 1. | der Widerruf bei ihrer Erteilung nach § 2 Abs. 3 vorbehalten worden ist; | |
| 2. | der Verleiher eine Auflage nach § 2 nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat; | |
| 3. | die Erlaubnisbehörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, die Erlaubnis zu versagen, oder | |
| 4. | die Erlaubnisbehörde aufgrund einer geänderten Rechtslage berechtigt wäre, die Erlaubnis zu versagen; § 4 Abs. 2 gilt entsprechend. |
(2) 1Die Erlaubnis wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam. 2§ 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend.
(3) Der Widerruf ist unzulässig, wenn eine Erlaubnis gleichen Inhalts erneut erteilt werden müßte.
(4) Der Widerruf ist nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt zulässig, in dem die Erlaubnisbehörde von den Tatsachen Kenntnis erhalten hat, die den Widerruf der Erlaubnis rechtfertigen.
überlassung, Erlaubnispflicht § 1aAnzeige der Überlassung § 1bEinschränkungen im Baugewerbe § 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 2a(weggefallen) § 3Versagung § 3aLohnuntergrenze § 4Rücknahme § 5Widerruf § 6Verwaltungszwang § 7Anzeigen und Auskünfte § 8Grundsatz der Gleichstellung § 9Unwirksamkeit § 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit § 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber § 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeits-
verhältnis § 11aVerordnungs-
ermächtigung § 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher § 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers § 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers § 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschafts-
einrichtungen oder -
diensten § 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte § 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung § 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung § 16Ordnungswidrigkeiten § 17Durchführung § 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung § 17bMeldepflicht § 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten § 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden § 18a(weggefallen) § 19Übergangsvorschrift § 20Evaluation
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Rechtsprechung zu § 5 AÜG
66 Entscheidungen zu § 5 AÜG in unserer Datenbank:
- LSG Schleswig-Holstein, 05.09.2024 - L 3 AL 95/24
Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei Unzuverlässigkeit des ...
Zum selben Verfahren:
- SG Kiel, 01.08.2024 - S 9 AL 3/24
Voraussetzungen einer kraft Gesetzes eintretenden Verlängerung der Erlaubnis für ...
- SG Kiel, 01.08.2024 - S 9 AL 3/24
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Erlaubnis nach ...
- ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12
"Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
- LSG Sachsen, 14.09.2023 - L 3 AL 41/20
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Beginn der einjährigen Widerrufsfrist; ...
- LSG Schleswig-Holstein, 28.02.2020 - L 3 AL 27/20
Voraussetzungen eines Widerrufs der erteilten Erlaubnis zur ...
- SG Aachen, 08.08.2022 - S 25 AL 4/21
Zum selben Verfahren:
- BSG, 03.06.2026 - B 11 AL 8/24 R
Zur Arbeitgebereigenschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG und zur ...
- BSG, 03.06.2026 - B 11 AL 8/24 R
- LSG Hamburg, 09.10.2020 - L 2 AL 32/20
Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei Verstoß gegen die ...