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LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 (https://dejure.org/2013,53113)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 AÜG, § 10 Abs 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG
Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsfolgen der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
Papierfundstellen
- DB 2014, 2116
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14
Werkvertrag; verdeckte Arbeitnehmerüberlassung; Scheinwerkvertrag; Treu und …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 242 BGB grundsätzlich überhaupt als Rechtsgrundlage für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses herangezogen werden kann (ebenfalls offen gelassen von LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris). - LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung; Treu und Glauben; Scheinwerkvertrag
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 242 BGB grundsätzlich überhaupt als Rechtsgrundlage für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses herangezogen werden kann (ebenfalls offen gelassen von LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris). - ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum …
Denn die der Fa. T. nach altem Recht erteilte behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird durch Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 01.12.2011 ohne ein Handeln der Erlaubnisbehörde nicht automatisch auf eine nur "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung beschränkt (…für eine automatische Beschränkung der behördlichen Erlaubnis durch Änderung des § 1 AÜG zum 01.12.2011 in seiner Hilfsbegründung in Anlehnung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Fahrerlaubnis-Verordnung unter Verweis auf ein Urteil des VG Münster vom 04.02.2005 - 10 K 3931/03 - Juris: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.; ablehnend bereits Urteil der hiesigen Kammer vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - Juris, nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt beim LAG Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 3 Sa 1092/13). - ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14 Auch wenn in der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung wieder verboten wurde (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - AP AÜG § 1 Nr. 33 = EzA AÜG § 1 Nr. 17), so bewirkt eine nicht nur vorübergehende Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher nicht das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - AP AÜG § 1 Nr. 34 = EzA AÜG § 1 Nr. 18; LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2013 - 3 Sa 1092/13 - juris).