1Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. 2Sie ist gestattet
3Abweichend von Satz 2 ist für Betriebe des Baugewerbes mit Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes Arbeitnehmerüberlassung auch gestattet, wenn die ausländischen Betriebe nicht von deutschen Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen erfasst werden, sie aber nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend Tätigkeiten ausüben, die unter den Geltungsbereich derselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträge fallen, von denen der Betrieb des Entleihers erfasst wird.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vom 28.04.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.12.2011 | Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung | 28.04.2011 | |
| 01.01.2003 | Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | 23.12.2002 |
überlassung, Erlaubnispflicht § 1aAnzeige der Überlassung § 1bEinschränkungen im Baugewerbe § 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 2a(weggefallen) § 3Versagung § 3aLohnuntergrenze § 4Rücknahme § 5Widerruf § 6Verwaltungszwang § 7Anzeigen und Auskünfte § 8Grundsatz der Gleichstellung § 9Unwirksamkeit § 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit § 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber § 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeits-
verhältnis § 11aVerordnungs-
ermächtigung § 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher § 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers § 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers § 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschafts-
einrichtungen oder -
diensten § 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte § 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung § 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung § 16Ordnungswidrigkeiten § 17Durchführung § 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung § 17bMeldepflicht § 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten § 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden § 18a(weggefallen) § 19Übergangsvorschrift § 20Evaluation
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Rechtsprechung zu § 1b AÜG
46 Entscheidungen zu § 1b AÜG in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Widerruf - ...
- KG, 15.02.2022 - 21 U 1116/20
Vorliegen von Dienstvertrag bei Verpflichtung zum Einsatz von Arbeitnehmern auf ...
- KG, 25.11.2025 - 21 U 200/24
Nichtigkeit eines "Subunternehmervertrags"; Arbeitnehmerüberlassung ohne ...
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 BA 2873/19
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen ...
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1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach ...
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Arbeitsschutzkontrollgesetz - GSA Fleisch: Fremdpersonalverbot und ...
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- LAG Hessen, 09.11.2021 - 15 TaBV 158/20
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- BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05
Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 24.05.2005 - 15 Sa 511/03
Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Hessen, 24.05.2005 - 15 Sa 511/03