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__paste_bez____paste_norm__ AÜG (https://dejure.org/gesetze/AUEG/__paste_norm__.html)
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__paste_bez____paste_norm__ Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AUEG/__paste_norm__.html)
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Textdarstellung

  

§ 19
Übergangsvorschrift

(1) § 8 Absatz 3 findet keine Anwendung auf Leiharbeitsverhältnisse, die vor dem 15. Dezember 2010 begründet worden sind.

(2) Überlassungszeiten vor dem 1. April 2017 werden bei der Berechnung der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Absatz 1b und der Berechnung der Überlassungszeiten nach § 8 Absatz 4 Satz 1 nicht berücksichtigt.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.2017 (BGBl. I S. 258), in Kraft getreten am 01.04.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.04.2017
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze21.02.2017BGBl. I S. 258
30.07.2011
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetze20.07.2011BGBl. I S. 1506
30.04.2011
Änderung
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Änderung
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung28.04.2011BGBl. I S. 642
01.01.2003Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt23.12.2002BGBl. I S. 4607

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