Der Leiharbeitnehmer kann im Falle der Überlassung von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen; dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen der in § 8 Absatz 2 und 4 Satz 2 genannten Ausnahme vorliegen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2017 | Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze | 21.02.2017 | |
| 01.12.2011 | Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung | 28.04.2011 | |
| 01.01.2004 | Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | 23.12.2003 | |
| 01.01.2003 | Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | 23.12.2002 |
überlassung, Erlaubnispflicht § 1aAnzeige der Überlassung § 1bEinschränkungen im Baugewerbe § 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis § 2a(weggefallen) § 3Versagung § 3aLohnuntergrenze § 4Rücknahme § 5Widerruf § 6Verwaltungszwang § 7Anzeigen und Auskünfte § 8Grundsatz der Gleichstellung § 9Unwirksamkeit § 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit § 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber § 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeits-
verhältnis § 11aVerordnungs-
ermächtigung § 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher § 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers § 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers § 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschafts-
einrichtungen oder -
diensten § 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte § 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung § 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung § 16Ordnungswidrigkeiten § 17Durchführung § 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung § 17bMeldepflicht § 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten § 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden § 18a(weggefallen) § 19Übergangsvorschrift § 20Evaluation
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Rechtsprechung zu § 13 AÜG
300 Entscheidungen zu § 13 AÜG in unserer Datenbank:
- LAG Bremen, 19.05.2026 - 1 SLa 88/25
Wirksamer Ausschluss von Jahressonderzahlungen durch einen ...
- BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 1081/12
Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG - Verjährung
Zum selben Verfahren:
- ArbG Emden, 28.09.2011 - 1 Ca 188/11
- LAG Niedersachsen, 08.10.2012 - 13 Sa 1532/11
Auskunftsanspruch zur Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers aufgrund ...
- BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 62/14
Tarifzuständigkeit - Aussetzungsbeschluss und Antragsbefugnis nach § 97 Abs 5 ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14
Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14
- LAG Hessen, 18.04.2023 - 15 Sa 1310/22
Kein Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers nach § 13 AÜG gegen den Entleiher ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis
- BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
"equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt
Querverweise
Auf § 13 AÜG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 17a (Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung)
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
- Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
- § 15a (Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung)