Deutschland

Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen)

Gesetz vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799), in Kraft getreten am 24.04.2009

zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2023 (BGBl. I S. 172) m.W.v. 01.07.2023

Abschnitt 1

§ 1 Zielsetzung

Abschnitt 2

§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a Gegenstand der Entlohnung

§ 2b Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

Abschnitt 3

§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4 Branchen

§ 5 Arbeitsbedingungen

§ 6 Besondere Regelungen

§ 7 Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1

§ 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2

§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9 Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4

§ 10 Anwendungsbereich

§ 11 Rechtsverordnung

§ 12 Berufung der Kommission

§ 12a Empfehlung von Arbeitsbedingungen

§ 13 Rechtsfolgen

Abschnitt 4a

§ 13a Gleichstellung

Abschnitt 4b

§ 13b Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

Abschnitt 5

§ 14 Haftung des Auftraggebers

§ 15 Gerichtsstand

Abschnitt 6

§ 15a Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 18 Meldepflicht

§ 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 22 (weggefallen)

§ 23 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7

§ 24 Anwendungsbereich

§ 25 Zuständigkeit

§ 26 Binnenmarkt-Informationssystem

§ 27 Inhalt ausgehender Ersuchen

§ 28 Behandlung ausgehender Ersuchen

§ 29 Behandlung eingehender Ersuchen

§ 30 Ablehnung eingehender Ersuchen

Abschnitt 8

§ 31 Leistungsanspruch

§ 32 Verordnungsermächtigung

§ 33 Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland

Abschnitt 9
Unterabschnitt 1

§ 34 Erstmontage- und Einbauarbeiten

§ 35 Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland

Unterabschnitt 2

§ 36 Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden

§ 37 Bilaterale Beförderung von Gütern

§ 38 Bilaterale Beförderung von Personen

§ 39 Kombinierter Verkehr

§ 40 Transit

Unterabschnitt 3

§ 41 Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 42 Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht