Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)   
   Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h)   
   Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
§ 629 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/629.html)
§ 629 BGB
§ 629 Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/629.html)
§ 629 Bürgerliches Gesetzbuch
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Textdarstellung

  

§ 629
Freizeit zur Stellungssuche

Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

Rechtsprechung zu § 629 BGB

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