Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
(1) 1Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. 2Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben. 3Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.
(2) Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.07.2002
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 |
Rechtsprechung zu § 628 BGB
1.112 Entscheidungen zu § 628 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 16.07.2020 - IX ZR 298/19
Anspruch des Mandanten auf Schadensersatz gegenüber seinem Rechtsanwalt; ...
- LAG Nürnberg, 02.02.2016 - 7 Sa 239/15
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus § 628 Abs. 2 BGB
- KG, 08.06.2018 - 9 U 41/16
Wegfall des Teilvergütungsanspruchs des gekündigten Dienstverpflichteten: ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18
Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen ...
- BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18
- OLG Köln, 14.07.2022 - 15 U 137/21
Anspruch gegen einen Rechtsanwalt auf Ersatz immaterieller Schäden wegen ...
- LG Bremen, 29.05.2020 - 4 S 102/19
Vergütungsanspruch, Kündigung, Interessenwegfall, Fälligkeit
- BGH, 06.03.2012 - II ZR 76/11
(Schadenersatzanspruch des GmbH-Geschäftsführes nach außerordentlicher Kündigung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
GmbH: Schadensersatzanspruch eines wegen der Beschränkung seiner Kompetenzen ...
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
- BGH, 08.10.2020 - III ZR 80/20
Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam
- LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 664/19
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 628 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 309 Nr. 7 (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit) (zu § 628 I)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 818 (Umfang des Bereicherungsanspruchs) (zu § 628 I 3)