Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
| Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.2006
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2006 | Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung | 14.08.2006 |
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Rechtsprechung zu § 612 BGB
3.555 Entscheidungen zu § 612 BGB in unserer Datenbank:
- LAG Hamm, 06.08.2026 - 18 SLa 24/26
Angebot und Zumutbarkeit einer Prozessbeschäftigung bei dem bisherigen ...
- LAG Baden-Württemberg, 19.08.2026 - 10 Sa 5/26
Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. a TV-L für ungeplante ...
- BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung
- LAG Nürnberg, 21.07.2026 - 7 SLa 272/25
Mehrarbeitszuschläge Teilzeitbeschäftigte (MTV SpedLog Bayern) - Diskriminierung ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Nürnberg, 12.06.2025 - 8 Ca 4271/20
Feststellungsklage, Mehrarbeitszuschlag, Teilzeitdiskriminierung, ...
- ArbG Nürnberg, 12.06.2025 - 8 Ca 4271/20
- LG Stuttgart, 30.09.2026 - 18 O 291/25
Nachzahlung von Notfallabschlägen
- BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15
Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen
- LAG Köln, 04.03.2020 - 3 Sa 218/19
Rufbereitschaft; Bereitschaftsdienst; Vergütung
Zum selben Verfahren:
- BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20
Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als ...
- BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2024 - 7 Sa 69/23
Überstundenvergütung eines Verkaufsleiters im Außendienst
Querverweise
Auf § 612 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Schlussvorschriften
- § 33 (Übergangsbestimmungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 612 BGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
- § 59
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 354
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 850h II (Verschleiertes Arbeitseinkommen)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff. (Geltungsbereich) (zu § 612 II)