Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
(2) 1Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. 2Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Rechtsprechung zu § 627 BGB
668 Entscheidungen zu § 627 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 119/08
Kündigung eines Steuerberatervertrages; Wirksamkeit der formularmäßigen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09
Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft ...
- LG Kleve, 04.07.2008 - 1 O 298/07
- BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09
- BGH, 13.11.2014 - III ZR 101/14
Fristlose Kündigung eines Vertrages über betriebsärztliche Leistungen
- OLG Hamm, 28.02.2017 - 24 U 105/16
Dienstvertrag; Kündigung; Höhere Dienste; feste Bezüge; Beratungsleistungen
- OLG München, 13.12.2017 - 15 U 886/17
Ansprüche aus einem gekündigten Steuerberatungsvertrag
- BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15
Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 23.04.2015 - 6 S 16379/14
Rückabwicklung eines Kita-Betreuungsvertrages
- LG München I, 23.04.2015 - 6 S 16379/14
- AG Berlin-Schöneberg, 27.01.2010 - 104a C 413/09
Online-Partnervermittlungsvertrag: Fristlose Kündigung des aufgrund besonderen ...
- BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11
Kündigung des Dienstvertrages bei Vertrauensstellung: Beauftragung eines ...
Querverweise
Auf § 627 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Dienstvertrag
- § 628 (Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 627 BGB:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 1 ff. (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen)