Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 8 - Dienstvertrag und ähnliche Verträge (§§ 611 - 630h) |
| Untertitel 1 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
(2) 1Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. 2Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
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Rechtsprechung zu § 627 BGB
941 Entscheidungen zu § 627 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 01.06.2026 - 24 U 92/25
Dienste höherer Art; fristlose Kündigung; Dienstvertrag; Coaching; ...
- BGH, 08.10.2020 - III ZR 80/20
Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam
- BGH, 17.07.2025 - III ZR 388/23
Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 26.10.2023 - 3 MK 2/21
Musterfeststellungsklage wegen Kündbarkeit von Parship-Mitgliedschaften
- OLG Hamburg, 26.10.2023 - 3 MK 2/21
- OLG Karlsruhe, 14.10.2020 - 15 U 137/19
Kündigung eines Agenturvertrags auf dem Gebiet der Sportvermarktung
- BGH, 02.05.2019 - IX ZR 11/18
Möglichkeit der Kündigung eines Steuerberatervertrages; Einordnung der Fertigung ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 17.02.2017 - 4 O 9827/16
Honoraranspruch eines Steuerberaters nach Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
- OLG München, 13.12.2017 - 15 U 886/17
Fristlose Kündigung eines Steuerberatervertrages gemäß § 627 Abs. 1 BGB - ...
- LG München I, 17.02.2017 - 4 O 9827/16
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2026 - L 9 BA 2870/22
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Anwendung von § 55 Abs 3 SGG auf ...
- BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17
Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes; ...
Querverweise
Auf § 627 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge
- Dienstvertrag
- § 628 (Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 627 BGB:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 1 ff. (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen)