Deutschland

Kündigungsschutzgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1969 (BGBl. I S. 1317)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1762) m.W.v. 18.06.2021

1. Abschnitt

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

§ 2 Änderungskündigung

§ 3 Kündigungseinspruch

§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichtes

§ 5 Zulassung verspäteter Klagen

§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist

§ 7 Wirksamwerden der Kündigung

§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers

§ 10 Höhe der Abfindung

§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen

§ 14 Angestellte in leitender Stellung

2. Abschnitt

§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung

§ 16 Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

3. Abschnitt

§ 17 Anzeigepflicht

§ 18 Entlassungssperre

§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit

§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit

§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

§ 22 Ausnahmebetriebe

§ 22a Übergangsregelung (aufgehoben)

4. Abschnitt

§ 23 Geltungsbereich

§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs

§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen

§ 25a Berlin-Klausel (gegenstandslos)

§ 26 Inkrafttreten

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