Kündigungsschutzgesetz
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1969 (BGBl. I S. 1317)zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1762) m.W.v. 18.06.2021
1. AbschnittAllgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)
§ 1Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
§ 1aAbfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
§ 2Änderungskündigung
§ 3Kündigungseinspruch
§ 4Anrufung des Arbeitsgerichtes
§ 5Zulassung verspäteter Klagen
§ 6Verlängerte Anrufungsfrist
§ 7Wirksamwerden der Kündigung
§ 8Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
§ 9Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers
§ 10Höhe der Abfindung
§ 11Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
§ 12Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
§ 13Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
§ 14Angestellte in leitender Stellung
2. Abschnitt
§ 15Unzulässigkeit der Kündigung
§ 16Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
3. AbschnittAnzeigepflichtige Entlassungen (§§ 17 - 22a)
§ 17Anzeigepflicht
§ 18Entlassungssperre
§ 19Zulässigkeit von Kurzarbeit
§ 20Entscheidungen der Agentur für Arbeit
§ 21Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
§ 22Ausnahmebetriebe
§ 22aÜbergangsregelung (aufgehoben)