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Kündigungsschutzgesetz

   4. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/KSchG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ KSchG (https://dejure.org/gesetze/KSchG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ KSchG
__paste_bez__ __paste_norm__ Kündigungsschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/KSchG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Kündigungsschutzgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 25
Kündigung in Arbeitskämpfen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

Vorherige Gesetzesfassung

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Rechtsprechung zu § 25 KSchG

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