Kündigungsschutzgesetz
1. Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14) |
(1) 1Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. 2Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
(2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. 2§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2004 | Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt | 24.12.2003 |
Rechtsprechung zu § 1a KSchG
242 Entscheidungen zu § 1a KSchG in unserer Datenbank:
- BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
Abfindung nach § 1a KSchG
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15
Abfindungsanspruch
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15
- BSG, 08.12.2016 - B 11 AL 5/15 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Abfindung nach § 1a KSchG - Arbeitnehmer ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 210/16
Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 S. 1 KSchG und Abschluss eines dreiseitgen ...
- BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09
Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 17.03.2009 - 13 Sa 1473/08
Anrechnung einer nach § 1a KSchG gezahlten Abfindung auf eine tarifliche ...
- LAG Hessen, 17.03.2009 - 13 Sa 1473/08
- BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 267/08
Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei verspäteter Kündigungsschutzklage
Zum selben Verfahren:
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
Abfindung nach § 1a KSchG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1a KSchG:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 850i I (Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte)