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   LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16   

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https://dejure.org/2019,26293
LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16 (https://dejure.org/2019,26293)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.06.2019 - 2 Sa 308/16 (https://dejure.org/2019,26293)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 2 Sa 308/16 (https://dejure.org/2019,26293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1a Abs 1 S 2 KSchG, § 1a Abs 2 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 4 KSchG
    Abfindungsanspruch - gesetzliche Abfindung - abweichendes Angebot - betriebsbedingte Kündigung

  • IWW

    § 1a KSchG, § ... 1a Abs. 2 KSchG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit. b Arbeitsgerichtsgesetz, § 8 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG, Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt, § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1a Abs. 1 KSchG, § 4 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höherer Abfindungsanspruch

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1a ; KSchG § 4 S. 1
    Gesetzliche und vertragliche Abfindungsregelungen bei betriebsbedingten Kündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16
    Enthält hingegen das Kündigungsschreiben einen vollständigen Hinweis nach § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG, spricht dies für einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 1a Abs. 2 KSchG (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06, Rn. 21).

    Andernfalls hätte das Gesetz eine Beschränkung der Vertragsfreiheit anordnen müssen (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 Rn. 22).

    Aus dem Kündigungsschreiben müsse sich der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06, Rn. 21).

    Andernfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreitet haben wollte (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06, Rn. 22).

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16
    Mit der Einfügung des am 01.01.2004 in Kraft getretenen § 1a in das Kündigungsschutzgesetz durch Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002) war die Erwartung verbunden, dass Arbeitgeber bereit sein würden, die gesetzlich vorgegebene Abfindungssumme zu zahlen, wenn sie Risiken und Kosten eines Kündigungsschutzprozesses in Betracht zögen, und Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsverhältnis nicht zwingend festhalten wollen, die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses akzeptieren würden, wenn sie den im Gesetz vorgesehenen Abfindungsbetrag erhielten (BAG, Urteil vom 19.07.2016 - 2 AZR 536/15, Rn. 20 unter Hinweis auf BT-Drs. 15/1204 S. 12).

    Insbesondere entfällt ein Anspruch nach § 1a KSchG, wenn der Hinweis des Arbeitgebers die gesetzlichen Anforderungen in Form oder Inhalt des § 1a KSchG nicht erfüllt (HWK/Quecke, 8. Aufl., KSchG, § 1a, Rn. 13 unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 19.07.2016 - 2 AZR 536/15).

    In dem vom Bundesarbeitsgericht am 19.07.2016 (2 AZR 536/15) entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen, dass der Kläger, sofern er keine Kündigungsschutzklage erhebt, nach § 1a KSchG Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes für jedes volle Beschäftigungsjahr hat.

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16
    Der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, müsse sich aber aus dem Kündigungsschreiben eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06, Rn. 18).

    In seiner Entscheidung vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06 lag dem Bundesarbeitsgericht ein Fall vor, in dem sich der Arbeitgeber unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Berechnungsmethode nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG bei der auf dieser Grundlage berechneten und im Kündigungsschreiben genannten Abfindungshöhe verrechnet hatte.

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG in der gesetzlichen Höhe des § 1a Abs. 2 KSchG auch dann entsteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer informatorisch einen niedrigeren Abfindungsbetrag genannt hat (BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06, Rn. 22).

  • LAG Sachsen, 30.05.2008 - 2 Sa 841/06

    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung/Angebot einer der Höhe nach

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16
    Dies könne durch die Formulierung "wir bieten an" geschehen, da der Arbeitgeber damit regelmäßig zum Ausdruck bringe, dass er abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 1a KSchG die Zahlung einer Abfindung auf vertraglicher Grundlage anbietet (Sächsisches LAG, Urteil vom 30.05.2008 - 2 Sa 841/06).
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