Kündigungsschutzgesetz
| 1. Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14) |
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.
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Rechtsprechung zu § 8 KSchG
181 Entscheidungen zu § 8 KSchG in unserer Datenbank:
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17
Vertretung ohne Vertretungsmacht - Zurückweisung einer außerordentlichen ...
- LAG Niedersachsen, 26.03.2025 - 13 GLa 651/24
Änderungskündigung; einstweilige Verfügung; Theorie der ...
- BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13
Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 09.10.2012 - 16 Sa 1153/12
Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren ...
- LAG Düsseldorf, 09.10.2012 - 16 Sa 1153/12
- LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 312/21
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anwendbarkeit des deutschen Kündigungsrechts nach ...
- LAG Düsseldorf, 12.05.2020 - 14 Sa 521/19
Anschlussfrist, Änderungsklage
- BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung - ...
- LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Bestimmung des zuständigen ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
Versetzung - Änderungskündigung - Annahme unter Vorbehalt
- LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher ...