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   BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17   

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BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17 (https://dejure.org/2018,6757)
BAG, Entscheidung vom 27.03.2018 - 4 AZR 208/17 (https://dejure.org/2018,6757)
BAG, Entscheidung vom 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 (https://dejure.org/2018,6757)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung - "Neuvertrag"

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 145 BGB, § 2 Satz 1 KSchG, § 8 KSchG, § 158 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 4 Satz 2, § 7 Halbs. 2 KSchG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 3 RL 2001/23/EG, RL 2001/23/EG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Verweisungsklauseln in Neuverträgen nach dem 1. Januar 2002; Änderungskündigung als aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft; Dynamische Bezugnahmeklausel im Änderungsangebot einer Änderungskündigung; Bindung des Betriebserwerbers an ...

  • Betriebs-Berater

    Bezugnahmeklausel bei Altverträgen nach einer Änderungskündigung

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung - "Neuvertrag"

  • rewis.io

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung - "Neuvertrag"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Verweisungsklauseln in Neuverträgen nach dem 1. Januar 2002

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung - "Neuvertrag"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - nach der Änderungskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die dynamische arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - und der Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung - Neuvertrag durch Annahme des Angebots im Rahmen einer Änderungskündigung

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1264
  • BB 2018, 2228
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 42 mwN) .

    aa) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 95/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 30. August 2017 im Einzelnen ausgeführt (BAG 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 46 ff.) .

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Mit dem so verstandenen Klageantrag wird die Feststellung begehrt, dass ein bestimmter Tarifvertrag in seiner jeweils aktuellen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (vgl. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 16, BAGE 159, 351; insoweit kritisch Jacobs jurisPR-ArbR 2/2018 Anm. 2; zur grds. Zulässigkeit solcher Elementenfeststellungsklagen BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) .

    Eine solche Umformulierung der Bezugnahmeklausel wäre aber nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform erforderlich gewesen, damit eine Bezugnahme auch weiterhin nur für den Fall einer Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin bestehen sollte (zu einer möglichen Formulierung einer Gleichstellungsabrede vgl. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 25, BAGE 159, 351) .

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist deshalb anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27) .

    Anders als in dem Sachverhalt, über den der Senat im Urteil vom 19. Oktober 2011 (- 4 AZR 811/09 - Rn. 32 f.) entschieden hat, war das Angebot damit nicht auf die bisherigen Arbeitsbedingungen bezogen.

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Anders als die Ausübung des Weisungsrechts zielt die Änderungskündigung auf eine Änderung des Vertrags (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328) .

    Das spricht dafür, im Falle der Annahme des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer stets insgesamt einen Neuvertrag anzunehmen, auch wenn Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen ist (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 13, BAGE 140, 328) .

  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    aa) Mit Urteil vom 27. April 2017 (- C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt]) hat der EuGH auf Vorlage des erkennenden Senats (BAG 17. Juni 2015 - 4 AZR 95/14 (A) -) entschieden, dass die RL 2001/23/EG iVm. Art. 16 GRC der dynamischen Fortgeltung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber nicht entgegensteht, sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht.
  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Dementsprechend überzeugt auch der - an sich zutreffende - Hinweis des Landesarbeitsgerichts nicht, die angebotenen Änderungen dürften sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich ist (vgl. BAG 20. Oktober 2017 - 2 AZR 783/16 (F) - Rn. 44; 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Eine dynamische Bezugnahmeklausel geht als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer regelmäßig auf das nach dem Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter Aufrechterhaltung der Dynamik über (st. Rspr., ausf. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 14 ff., BAGE 132, 169) .
  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Dementsprechend überzeugt auch der - an sich zutreffende - Hinweis des Landesarbeitsgerichts nicht, die angebotenen Änderungen dürften sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich ist (vgl. BAG 20. Oktober 2017 - 2 AZR 783/16 (F) - Rn. 44; 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 684/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Das Bundesarbeitsgericht überprüft insoweit nur, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt wurden, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 684/14 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17
    Ein deutlicher Ausdruck, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist, liegt beispielsweise in der Formulierung, "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag [bleiben] unberührt" (vgl. BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185) oder die "dabei nicht genannten Regelungen gelten weiter" (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 34) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 852/16

    Rechtsfolgen der Änderung eines vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrages

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

  • ArbG Düsseldorf, 25.08.2016 - 10 Ca 2714/16

    Gleichstellungsabrede, Vertrauensschutz, Änderungskündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23

    Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag -

    Zwar kann es im Zuge einer Änderungskündigung, wenn das im Rahmen einer Änderungskündigung abgegebene Angebot - wie hier - die Erklärung enthält, dass es im Übrigen bei den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen bleibe, zum Abschluss eines Neuvertrags kommen (vgl. BAG 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 31).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrags" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. z.B. BAG 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 24 m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2024 - 4 Sa 24/23

    Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Wechsel des Arbeitnehmers in neues

    Ein deutlicher Ausdruck, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist, liegt beispielsweise in der Formulierung, "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag [bleiben] unberührt" oder die "dabei nicht genannten Regelungen gelten weiter" ( BAG 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 355/20

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart worden ist und nicht Gegenstand einer Vertragsänderung nach diesem Stichtag war (sog. Altvertrag), ist aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin als Gleichstellungsabrede auszulegen (BAG, Urteil vom 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 33, juris; BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 1592; BAG, Urteil vom 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 24, juris = NZA 2018, 1264).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines Altvertrages und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 24, juris = NZA 2018, 1264; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27, juris = AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 25 = NZA 2010, 170).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 2 Sa 37/21

    Inbezugnahme tariflicher Regelungen - Dynamik - Gleichstellungsabrede - Auslegung

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrags" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG, Urteil vom 27.03.2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 24 m.w.N., juris; BAG, Urteil vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 25, juris).

    Eine solche Umformulierung der Bezugnahmeklausel wäre aber nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform erforderlich gewesen, damit eine Bezugnahme auch weiterhin nur für den Fall einer Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin bestehen sollte (vgl. BAG, Urteil vom 27.03.2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 31, juris).

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich in den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben sollen (vgl. BAG 27. März 2018, 4 AZR 208/17, Rn. 24 m.w.N.).
  • ArbG Gera, 26.10.2022 - 7 Ca 466/22

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Abschluss eines

    Dies wäre zwar grundsätzlich auch im Falle eines späteren Betriebsübergangs wie hier nach § 613a I 1 BGB möglich (siehe etwa BAG, Urteil vom 27.03.2018 - 4 AZR 208/17; NZA 2018, 1264).

    Diese Auslegungsregel wendet die Rechtsprechung aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 01.01.2002 vereinbart worden sind (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04, BAGE 116, 326 = NZA 2006, 607; Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05, BAGE 122, 74 = NZA 2007, 965; Urteil vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08, BAGE 132, 261 = NZA 2010, 170; Urteil vom 27.03.2018 - 4 AZR 208/17, NZA 2018, 1264).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche

    Das Bundesarbeitsgericht wendet jedoch die oben dargestellten Auslegungsregeln aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart worden sind (BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 1592; BAG, Urteil vom 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - Rn. 24, juris = NZA 2018, 1264).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - 9 Sa 585/20

    Eingruppierung Pflegekraft - Auslegung Bezugnahmeklausel

    Der 2017 erfolgte Betriebsübergang steht einer Fortgeltung der dynamischen Bezugnahme im Arbeitsvertrag vom 3. Februar 2004 auch unabhängig von der Frage beiderseitiger Tarifbindung nicht entgegen, die Bezugnahmeklausel wirkt gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB im Arbeitsverhältnis mit der Beklagten dynamisch weiter (vgl. BAG, Urteil vom 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 -, Rn. 33, juris mwN.).
  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1289/19

    Dynamische Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifvertrag Auslegung

    Eine solche Umformulierung der Bezugnahmeklausel sei aber nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform erforderlich, damit die Bezugnahme weiterhin nur für den Fall einer Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin bestehen solle (st. Rechtspr. des BAG, etwa Urteil vom 27.03.2018 - 4 AZR 208/17 = NZA 2018, 1264 ff.; Urteil vom 07.12.2016 - 4 AZR 414/14 = NZA 2017, 597 ff.; Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 = NJW 2008, 3592 ff.).
  • LAG Thüringen, 07.10.2021 - 2 Sa 355/18

    Tarifliche Entgelterhöhung - Inbezugnahme Tarifvertrag

    a) Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 abgeschlossen wurden ("Altverträge"), sind dann nicht - mehr - als Gleichstellungsabrede auszulegen, wenn sie nach dem 31.12.2001 geändert wurden (BAG 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - mwN).
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