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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1975 - IV B 81.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2088
BVerwG, 23.06.1975 - IV B 81.75 (https://dejure.org/1975,2088)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1975 - IV B 81.75 (https://dejure.org/1975,2088)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1975 - IV B 81.75 (https://dejure.org/1975,2088)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Fischzuchtbetriebs und Fischereibetriebs als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fischerei in Binnengewässern als Landwirtschaft nach dem Baugesetzbuch und nach dem Grundstücksverkehrsgesetz - Fischerei und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1975 - 4 B 81.75
    In Ergänzung des Urteils vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - (BVerwGE 34, 1 ff. [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]) hat nämlich der Senat - in den Gründen seines Beschlusses vom 29. April 1975 - BVerwG IV CB 94.74 - dargelegt, daß der Bundesgesetzgeber durch die Fassung des § 146 BBauG, in der - anders als in § 1 Abs. 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091) - dem Begriff "Landwirtschaft" nicht auch die Fischerei in Binnengewässern zugeordnet wird, für den Anwendungsbereich des Bundesbaugesetzes die Fischerei - nicht als "Landwirtschaft" gelten läßt.

    Daß die genannte Vorschrift die "Erforderlichkeit" des Bauvorhabens voraussetzt, ist durch das Urteil vom 14. Mai 1969 (a.a.O.) geklärt und wird auch von der Beschwerde nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1975 - 4 B 81.75
    Deswegen geht ihr Hinweis auf das Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 (BVerwGE 19, 75 ff. [77]) fehl, weil sich dieses Urteil mit den geringeren Anforderungen an ein Vorhaben befaßt, das im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG einem landwirtschaftlichen Betriebe "dient".
  • BVerwG, 29.04.1975 - IV CB 94.74

    Keine Privilegierung der Fischerei im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1975 - 4 B 81.75
    In Ergänzung des Urteils vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - (BVerwGE 34, 1 ff. [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]) hat nämlich der Senat - in den Gründen seines Beschlusses vom 29. April 1975 - BVerwG IV CB 94.74 - dargelegt, daß der Bundesgesetzgeber durch die Fassung des § 146 BBauG, in der - anders als in § 1 Abs. 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091) - dem Begriff "Landwirtschaft" nicht auch die Fischerei in Binnengewässern zugeordnet wird, für den Anwendungsbereich des Bundesbaugesetzes die Fischerei - nicht als "Landwirtschaft" gelten läßt.
  • BVerwG, 21.04.1976 - 4 B 51.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Antrag auf Errichtung einer …

    Was die Anwendung von Bundesrecht angeht, so ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß Fischzucht in der Form, wie sie nach den Feststellungen des Berufungsgerichts vom Kläger - im wesentlichen mit Fremdfutter - betrieben wird, nicht zur "Landwirtschaft" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und des § 146 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - gehört (vgl. zusätzlich zu den im Berufungsurteil angeführten Entscheidungen auch den Beschluß des Senats vom 23. Juni 1975 - BVerwG IV B 81.75 -).
  • BVerwG, 10.12.1975 - 4 B 179.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Privilegierung eines …

    Daß ein Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - nur privilegiert ist, wenn es für die betreffende nur im Außenbereich durchzuführende Betätigung - hier die Hühnerhaltung - überhaupt und in dem beabsichtigten Umfange erforderlich ist, ist durch die Rechtsprechung des Senats bereits grundsätzlich derart geklärt, daß der vorliegende Fall zu einer weiteren Rechtsklärung keinen Anlaß gibt (vgl. Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [2 f.]; Beschluß vom 7. August 1972 - BVerwG IV CB 51.72 - Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 22.73 - BauR 1975, 104 [106]; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG IV B 81.75 -).
  • BVerwG, 31.01.1977 - 4 B 222.76

    Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz durch behördliche Anordnung zur …

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, daß nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) die Fischzucht in aller Regel nicht zur "Landwirtschaft" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 dieses Gesetzes zu rechnen war (Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68]; zuletzt Beschlüsse vom 23. Juni 1975 - BVerwG IV B 81.75 - und vom 21. April 1976 - BVerwG IV B 51.76 -).
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