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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29412
BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07 (https://dejure.org/2007,29412)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 4 BN 12.07 (https://dejure.org/2007,29412)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 4 BN 12.07 (https://dejure.org/2007,29412)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Notwendigkeit eines zeitlichen Abstandes zu einer früheren Veränderungssperre für die Verhängung einer neuen Veränderungssperre; Außerkrafttreten einer Veränderungssperre im Falle des rechtsverbindlichen Abschlusses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.04.1992 - 4 NB 11.92

    Verwaltungsprozeßrecht: Veränderungssperre als Streitgegenstand eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Eine Divergenz im Hinblick auf die Anrechnung berücksichtigungsfähiger Zeiten (Zurückstellung eines Baugesuchs) kann im Übrigen schon deshalb nicht vorliegen, weil diese Anrechnung nicht die Rechtsgültigkeit einer satzungsrechtlich angeordneten Veränderungssperre, sondern die Berechnung der zulässigen Dauer einer Veränderungssperre im Einzelfall betrifft (Beschlüsse vom 27. April 1992 - BVerwG 4 NB 11.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5 = BRS 54 Nr. 76 …und vom 20. November 2006 - BVerwG 4 B 50.06 - juris Rn. 14).

    Die Frage, welche Zeiten bei dieser Anrechnung berücksichtigungsfähig sind, ist nicht Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle (Beschluss vom 27. April 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89

    Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Maßgebend für den Zeitpunkt des Abschlusses der Bauleitplanung ist die Bekanntmachung des Bebauungsplans (Beschluss vom 28. Februar 1990 - BVerwG 4 B 174.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 3 = BRS 50 Nr. 99).

    Eine erledigte Veränderungssperre lebt auch dann nicht wieder auf, wenn der Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt wird (Beschluss vom 28. Februar 1990 a.a.O.); sie kann nicht mehr Gegenstand einer Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 oder § 17 Abs. 2 BauGB sein.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Hierzu müsste sie einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennen, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Mit welchem tragenden Rechtssatz der Verwaltungsgerichtshof einem in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1970 (BVerwG 4 C 79.68 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 1 = BRS 23 Nr. 88), vom 10. September 1976 (BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121) und vom 6. August 1992 (BVerwG 4 N 1.92 - BRS 54 Nr. 77) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen haben sollte, zeigt die Beschwerde nicht auf.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Die geänderten und die übernommenen Festsetzungen stehen, wenn die Gemeinde insoweit an ihrem bisherigen Planungskonzept festhält, in einem untrennbaren Zusammenhang; nur deshalb führte die Unwirksamkeit der beanstandeten Festsetzungen zur Gesamtunwirksamkeit des Plans (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 30.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 116 = BRS 59 Nr. 51).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Die geänderten und die übernommenen Festsetzungen stehen, wenn die Gemeinde insoweit an ihrem bisherigen Planungskonzept festhält, in einem untrennbaren Zusammenhang; nur deshalb führte die Unwirksamkeit der beanstandeten Festsetzungen zur Gesamtunwirksamkeit des Plans (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 30.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 116 = BRS 59 Nr. 51).
  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Mit welchem tragenden Rechtssatz der Verwaltungsgerichtshof einem in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1970 (BVerwG 4 C 79.68 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 1 = BRS 23 Nr. 88), vom 10. September 1976 (BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121) und vom 6. August 1992 (BVerwG 4 N 1.92 - BRS 54 Nr. 77) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen haben sollte, zeigt die Beschwerde nicht auf.
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 79.68

    Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Mit welchem tragenden Rechtssatz der Verwaltungsgerichtshof einem in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1970 (BVerwG 4 C 79.68 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 1 = BRS 23 Nr. 88), vom 10. September 1976 (BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121) und vom 6. August 1992 (BVerwG 4 N 1.92 - BRS 54 Nr. 77) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen haben sollte, zeigt die Beschwerde nicht auf.
  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
    Eine Divergenz im Hinblick auf die Anrechnung berücksichtigungsfähiger Zeiten (Zurückstellung eines Baugesuchs) kann im Übrigen schon deshalb nicht vorliegen, weil diese Anrechnung nicht die Rechtsgültigkeit einer satzungsrechtlich angeordneten Veränderungssperre, sondern die Berechnung der zulässigen Dauer einer Veränderungssperre im Einzelfall betrifft (Beschlüsse vom 27. April 1992 - BVerwG 4 NB 11.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5 = BRS 54 Nr. 76 und vom 20. November 2006 - BVerwG 4 B 50.06 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.01.2008 - 2 N 07.566

    Normenkontrolle; Verlängerung einer Veränderungssperre

    Den dagegen erhobenen Normenkontrollantrag der Antragsteller hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 2. Februar 2007 (Az. 2 N 05.1695) abgelehnt; die hierzu erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. März 2007 (Az. 4 BN 12.07) zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in seinem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss vom 29. März 2007 (BVerwG 4 BN 12.07) bestätigt.

  • VGH Bayern, 18.01.2008 - 2 B 03.705

    Nutzungsänderung; Vergnügungsstätte; Videokabinen, Kleinkino; entgegenstehende …

    Den dagegen erhobenen Normenkontrollantrag u.a. der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 2. Februar 2007 (Az. 2 N 05.1695) abgelehnt; die hierzu erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. März 2007 (Az. 4 BN 12.07) zurückgewiesen.
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