Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 10 Abs 3 BJagdG
(Keine) Ermächtigung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren durch eine Jagdgenossenschaft oder für die satzungsmäßige Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Baden-Württemberg, 17.08.1988 - 5 S 2219/87
Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Jagdgenossenschaft
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Rn. 15 Zwar kann die Jagdgenossenschaft grundsätzlich in ihrer Satzung auch Regelung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.08.1988, 5 S 2219/87).Dies gilt auch dann, wenn die Jagdgenossenschaft ihre Verwaltung gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 JWMG dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.08.1988 - 5 S 2219/87 - BWGZ 1989, 92).
Eine Befugnis zur Gebührenerhebung enthält die Vorschrift demgegenüber nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.08.1988 - 5 S 2219/87 - BWGZ 1989, 92; VG Sigmaringen, Urteil vom 24.10.1991 - 4 K 479/91 - RdL 1991, 320;… Metzger, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 230. EL Stand Mai 2020, § 10 BJagdG Rn. 8;… Munte, in: Schuck, BJagdG, 2. Auflage 2015, § 10 Rn. 22).
Dies umfasst insbesondere Kosten der laufenden Verwaltung (…vgl. Munte, in: Schuck, BJagdG, 2. Auflage 2015, § 10 Rn. 22), wozu auch die Bearbeitung von Auskehranträgen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 JWMG bzw. § 16 Nr. 2 Satz 1 der Satzung zählt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.08.1988 - 5 S 2219/87 - BWGZ 1989, 92).
Rn. 50 cc) Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten insbesondere auch nicht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 17.08.1988 (5 S 2219/87).
Denn in dieser Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof lediglich ausgeführt, dass das Bundesjagdgesetz und das damalige Landesjagdgesetz keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für die Auskehr des Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung enthalten und eine Gebührenfreiheit lediglich durch den Erlass einer Gebührenregelung in der Satzung der Jagdgenossenschaft vermieden werden könnte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.08.1988 - 5 S 2219/87 - BWGZ 1989, 92).
Ein Rückgriff auf eine gemeindliche Gebührensatzung ist insoweit ausgeschlossen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.08.1988 - 5 S 2219/87 - BWGZ 1989, 92).
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Im Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes, insbesondere die Intensität der Grundrechtseingriffe, ist zu beurteilen, wie weit die gesetzlichen Vorgaben ins Einzelne gehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 146 f.).Gehören die Mitglieder einer Körperschaft dieser zwangsweise an und werden sie von dieser zu Abgaben herangezogen, so sind angesichts des hiermit verbundenen empfindlichen Grundrechtseingriffs besondere Anforderungen an die gesetzlichen Vorgaben zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 150).
Unabhängig davon wäre es jedenfalls mit der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schwerlich vereinbar, die Befugnis einer aus Zwangsmitgliedern zusammengesetzten Körperschaft des öffentlichen Rechts zur satzungsmäßigen Schaffung einer Rechtsgrundlage für Gebührenerhebungen auf eine bloße Rechtsverordnung zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 146 ff.; Bay. VGH…, Urteil vom 02.05.2017 - 20 N 15.1693 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 05.05.1994 - 3 C 13.93
Anspruch auf Auskehrung des Anteils am Jagdertrag nach der Größe des jeweiligen …
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Reinertrag einer Jagdgenossenschaft sind alle ihr zufließenden Erlöse abzüglich der mit der Erzielung des Ertrags notwendig verbundenen Aufwendungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1994 - 3 C 13.93 - juris Rn. 20 ff.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.1998 - 5 S 966/96 - juris Rn. 5).Abzugsfähig sind dabei solche Aufwendungen, die in der Aufgabenstellung der Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts gründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1994 - 3 C 13.93 - juris Rn. 23; VG Augsburg…, Urteil vom 14.09.2007 - Au 4 K 06.1479 - juris Rn. 21; VG Stuttgart…, Urteil vom 23.03.2010 - 5 K 631/08 - juris Rn. 18;… Metzger, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 230. EL Stand Mai 2020, § 10 BJagdG Rn. 8).
Rn. 46 Zu berücksichtigen ist überdies, dass nach Sinn und Zweck des § 16 Abs. 2 Satz 2 JWMG der einzelne Jagdgenosse diejenigen Gegenwerte aus der Jagdnutzung ungeschmälert erhalten soll, die seinem flächenmäßigen Anteil an der Jagdnutzung entsprechen, es sei denn, er erklärt sich mit einer anderweitigen Nutzung des Ertrages einverstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1994 - 3 C 13.93 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.1693
Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Insbesondere die Befugnis zur Erhebung von Gebühren und Beiträgen muss sich daher aus dem parlamentarischen Gesetz selbst ergeben (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 02.05.2017 - 20 N 15.1693 - juris Rn. 22).Unabhängig davon wäre es jedenfalls mit der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schwerlich vereinbar, die Befugnis einer aus Zwangsmitgliedern zusammengesetzten Körperschaft des öffentlichen Rechts zur satzungsmäßigen Schaffung einer Rechtsgrundlage für Gebührenerhebungen auf eine bloße Rechtsverordnung zu stützen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 146 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 02.05.2017 - 20 N 15.1693 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Denn ist eine Satzung unwirksam, so schlägt dies mit der Folge der Rechtswidrigkeit auf den auf ihrer Grundlage ergangenen Verwaltungsakt durch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.1995 - 8 B 193.94 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 10.02.2000 - 11 B 54.99 - juris Rn. 7).Es ist mit § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht vereinbar, eine unwirksame Satzungsbestimmung für übergangsweise anwendbar zu erklären, um die Rechtsfolgen einer Unwirksamkeit abzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.1995 - 8 B 193.94 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 10.02.2000 - 11 B 54.99 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Denn ist eine Satzung unwirksam, so schlägt dies mit der Folge der Rechtswidrigkeit auf den auf ihrer Grundlage ergangenen Verwaltungsakt durch (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26.01.1995 - 8 B 193.94 - juris Rn. 8; Beschluss vom 10.02.2000 - 11 B 54.99 - juris Rn. 7).Es ist mit § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht vereinbar, eine unwirksame Satzungsbestimmung für übergangsweise anwendbar zu erklären, um die Rechtsfolgen einer Unwirksamkeit abzuwenden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26.01.1995 - 8 B 193.94 - juris Rn. 8; Beschluss vom 10.02.2000 - 11 B 54.99 - juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Lässt sich eine Satzungsbestimmung auf eine andere als die vom Satzungsgeber angegebene Rechtsgrundlage stützen, so liegt lediglich eine unschädliche Falschbezeichnung vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.11.1995 - 3 S 3203/94 - juris Rn. 38). - BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Denn das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt auch davor, durch die Staatsgewalt mit einem finanziellen Nachteil belastet zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist (BVerfG…, Beschluss vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 - juris Rn. 52; Beschluss vom 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 - juris Rn. 81). - BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Denn das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt auch davor, durch die Staatsgewalt mit einem finanziellen Nachteil belastet zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist (BVerfG, Beschluss vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 - juris Rn. 52;… Beschluss vom 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 - juris Rn. 81). - BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
Auszug aus VG Karlsruhe, 22.07.2020 - 4 K 7962/19
Dieses Recht auf Teilhabe am Erlös der Genossenschaft stellt den Ausgleich für die mit der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verbundene Beschränkung des Eigentums dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 - juris Rn. 22;… OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 24.08.2011 - OVG 11 N 47.09 - juris Rn. 8). - VGH Hessen, 17.02.2016 - 4 A 961/14
Jagdrechts; Ansprüche des Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft
- BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 2156/02
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer AOK gegen die Erhöhung der von …
- VG Stuttgart, 23.03.2010 - 5 K 631/08
Ertragsanteil des Jagdgenossen; Notwendige Aufwendungen der Jagdgenossenschaft; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1998 - 5 S 966/96
Jagdgenossenschaft: Auskehranspruch; Berechnung des Ertrags; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 47.09
Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …
- VG Augsburg, 14.09.2007 - Au 4 K 06.1479
- VG Sigmaringen, 24.10.1991 - 4 K 479/91
Auszahlung eines Anteils am Jagdnutzungsertrag einer Jagdgenossenschaft; Fehlen …
- VG Cottbus, 27.10.2005 - 3 K 2201/01
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