Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zur Frage der Verzinsung von Erstattungsansprüchen im Abwasserabgabenrecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des § 233a Abgabenordnung ( AO ) mit wesentlichen Grundsätzen des Abwasserabgabenrechts des Landes Sachsen-Anhalt; Entsprechende Anwendbarkeit einer Norm aufgrund ausdrücklicher Verweisung innerhalb einer anderen Norm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Verzinsung von Erstattungsansprüchen im Abwasserabgabenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit des § 233a Abgabenordnung (AO) mit wesentlichen Grundsätzen des Abwasserabgabenrechts des Landes Sachsen-Anhalt; Entsprechende Anwendbarkeit einer Norm aufgrund ausdrücklicher Verweisung innerhalb einer anderen Norm
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.11.2008 - 3 A 292/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BFH, 30.03.2006 - V R 60/04
Nachzahlungszinsen; Abtretung Erstattungsanspruch
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Mit der Einführung des § 233a AO durch das Steuerreformgesetz 1990 (BGBl. I 1988, 1093) sollten nach dem Willen des Gesetzgebers diese Zins- und Liquiditätsvor- bzw. -nachteile im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ausgeglichen werden (vgl. BT-Drucksache 8/1410 S. 4; BFH, Urt. v. 30.03.2006 - V R 60/04 -, zit. nach juris;… Tipke/Kruse, AO, § 233a Rdnr. 3 m.w.N.;… Pahlke/König, AO, 2. Aufl. § 233a Rdnr. 1).Die in § 233a AO geregelte Vollverzinsung soll die Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die durch die unterschiedliche Dauer der Veranlagungsarbeiten entsteht, durch Abschöpfung des Zinsvorteils weitgehend beseitigen (…Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucksache 11/2157, S. 194) und zugleich die Zinsvorteile und -nachteile zwischen Fiskus und Steuerpflichtigen ausgleichen (BFH, Urt. v. 30.03.2006, a. a. O.;… Pahlke/König, a. a. O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11636/06
Beitragsrecht; Verzinsung einer Erstattungsforderung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Rn. 29 Der Senat schließt sich insoweit vollumfänglich den rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts und der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14. März 2007 (Az: 6 A 11636/06, zit. nach juris) vertretenen Auffassung zur Nichtanwendbarkeit des § 233a AO im kommunalen Beitragsrecht auch für das Abwasserabgabenrecht in Sachsen-Anhalt an.Dieser Auffassung hat sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14. März 2007 (a. a. O.) ausdrücklich angeschlossen und für den zu entscheidenden Fall eine entsprechende Anwendung des § 233 a AO - trotz einer in § 3 Abs. 1 Nr. 5 des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz angeordneten entsprechenden Anwendung des § 233a AO - auf Beitragserstattungsansprüche verneint.
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Rn. 34 2. Die von dem Verwaltungsgericht vorgenommene Auslegung verletzt auch nicht das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot für Rechtsvorschriften oder den Grundsatz der Normenklarheit (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 19.03.2003 - 2 BvL 9/98 u. a. -, zit. nach juris) .
- BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Vielmehr gehört eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen dem Wortlaut ebenfalls zu den anerkannten und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (BVerfG, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, zit. nach juris), die insbesondere dann geboten ist, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (BFH, Beschl. v. 08.09.2004 - X B 51/04 -, zit. nach juris). - BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (BVerfG, Beschl. v. 17.05.1960 - 2 BvL 11/59 und 11/60 -, BVerfGE 11, 126 ). - BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99
Gewerbliche Prägung einer GbR
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Dies kann beispielsweise bei einem erkennbaren bzw. offensichtlichen Redaktionsversehen - wie hier - der Fall sein (BVerfG, Beschl. v. 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92 - Beschl. v. 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08 - BFH, Urt. v. 08.09.2000 - IV R 37/99 -, alle zit. nach juris); denn entgegen der Auffassung der Klägerin würde eine wörtliche Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 4 AG AbwAG LSA, dass § 233a AO entsprechend anzuwenden ist , zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, das vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann. - BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Dies kann beispielsweise bei einem erkennbaren bzw. offensichtlichen Redaktionsversehen - wie hier - der Fall sein (BVerfG, Beschl. v. 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92 - Beschl. v. 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08 - BFH, Urt. v. 08.09.2000 - IV R 37/99 -, alle zit. nach juris); denn entgegen der Auffassung der Klägerin würde eine wörtliche Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 4 AG AbwAG LSA, dass § 233a AO entsprechend anzuwenden ist , zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, das vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann. - BFH, 08.09.2004 - X B 51/04
Erhöhte Absetzungen für Baudenkmal nach § 7i EStG; Auslegung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Vielmehr gehört eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen dem Wortlaut ebenfalls zu den anerkannten und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (BVerfG, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, zit. nach juris), die insbesondere dann geboten ist, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (BFH, Beschl. v. 08.09.2004 - X B 51/04 -, zit. nach juris). - BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92
Verfassungsmäßigkeit des Investitionsvorrangs nach § 3a VermG für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Dies kann beispielsweise bei einem erkennbaren bzw. offensichtlichen Redaktionsversehen - wie hier - der Fall sein (BVerfG, Beschl. v. 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92 - Beschl. v. 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08 - BFH, Urt. v. 08.09.2000 - IV R 37/99 -, alle zit. nach juris); denn entgegen der Auffassung der Klägerin würde eine wörtliche Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 4 AG AbwAG LSA, dass § 233a AO entsprechend anzuwenden ist , zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, das vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann. - BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99
Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09
Rn. 27 Dabei ist zunächst festzustellen, dass eine bestimmte Auslegungsmethode oder gar eine reine Wortinterpretation verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben ist (BVerfG, Beschl. v. 06.04.2000 - 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99 -, zit. nach juris). - OLG Naumburg, 02.02.2007 - 10 U 36/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1982 - 6 A 286/80
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
Kosten der Schülerbeförderung
Rn. 41 Der Kläger rügt eine Divergenz der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Oktober 2004 - 3 L 96/02 - und vom 22. Juni 2010 - 4 L 14/09 -.Rn. 45 Soweit der 4. Senat des Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 22. Juni 2010 - 4 L 14/09 - unter Bezugnahme auf die entsprechende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, Beschl. v. 06.04.2000 - 1 BvR 18/99 und 19/99 -, juris) festgestellt hat, dass eine bestimmte Auslegungsmethode bzw. eine reine Wortinterpretation verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben ist und sogar eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen dem Wortlaut zu einem anerkannten und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsatz gehört, vermag der Senat ebenfalls nicht feststellen, dass sich das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung - zumal in rechtsgrundsätzlicher Weise - hierzu in Widerspruch hat setzen wollen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".