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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3107
VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12.NW (https://dejure.org/2012,3107)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.03.2012 - 4 L 162/12.NW (https://dejure.org/2012,3107)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. März 2012 - 4 L 162/12.NW (https://dejure.org/2012,3107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 89 AO 1977, § 154 BauGB, § 154 VwGO, § 155 Abs 4 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO
    Prozesskostenbeteiligung einer Gemeinde im Rahmen eines Beitragsbescheides - fehlende Aufklärung über das Erfordernis eines behördlichen Aussetzungsverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlende Anzeige der Notwendigkeit eines erfolglosen Antragsverfahrens nach § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO in einem Abgabenbescheid

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 L 108/12

    Zur Prozesskostenbeteiligung einer Gemeinde im Rahmen eines Beitragsbescheides - …

    Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12
    Eine Kommune, die in der Rechtsbehelfsbelehrung eines Abgabenbescheids auf die Möglichkeit eines gerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. VwGO hinweist, ohne den Abgabenschuldner gleichzeitig auf die Notwendigkeit eines erfolglosen Antragsverfahrens nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO aufmerksam zu machen, kann im Falle der Ablehnung des daraufhin vom Abgabenschuldner gestellten Eilantrags als unzulässig in entsprechender Anwendung des § 155 Abs. 4 VwGO an den Kosten des Verfahrens beteiligt werden (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 L 108/12.NW -).

    Zwar muss eine Behörde bei Verwaltungsakten, die dem Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO unterfallen, in der Rechtsbehelfsbelehrung weder auf den gerichtlichen Eilrechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. VwGO (…vgl. Kopp/Schenke, a.a.O. § 58 Rn. 5;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 737) noch auf das grundsätzliche Erfordernis eines vorherigen behördlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO hinweisen ( VG Neustadt, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 L 108/12.NW -, juris).

    Die 1. Kammer dieses Gerichts hat in ihrem Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 L 108/12.NW - (juris) in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem einem Abgabenschuldner nach Einlegung des Widerspruchs gegen einen Abgabenbescheid in der behördlichen Eingangsbestätigung ein isolierter Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlichen Eilrechtsschutzes erteilt wurde, der Behörde die hälftigen Kosten auferlegt.

    Rn. 11 Mit Blick darauf, dass es allerdings auch der Antragstellerin oblag, sich über die Voraussetzungen einer Eilantragstellung zum Gericht kundig zu machen, ist in analoger Anwendung des § 155 Abs. 4 VwGO eine Halbierung der Kosten zwischen den Beteiligten angezeigt (so auch VG Neustadt, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 L 108/12.NW -, juris; VG München, Beschluss vom 19. November 2007 - M 24 S 07.4472 -, juris).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12
    Rn. 4 Der Bescheid vom 10. Februar 2012 über die Festsetzung und Erhebung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB hat die Anforderung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zum Gegenstand (BVerwG, NVwZ 1993, 1112; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994 - 7 B 12827/94

    Parkausweis für Anwohner; Kennzeichnung von Parksonderflächen; Vorläufiger …

    Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12
    Rn. 2 Dabei braucht die Kammer nicht näher auf die Frage einzugehen, ob der Antrag bereits unzulässig ist, weil die Antragstellerin bisher noch nicht Widerspruch gegen den genannten Bescheid eingelegt hat (…vgl. dazu einerseits Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 945 f.; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1995, 1043;… andererseits Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 80 Rn. 139; Shirvani/Heidebach, DÖV 2010, 254).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 107/11

    Erfordernis eines behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 VwGO; nicht …

    Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12
    Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Stellung des Aussetzungsantrags bei Gericht erfüllt sein, denn sie stellen eine so genannte Zugangsvoraussetzung dar, ohne deren Vorliegen die Anrufung des Verwaltungsgerichts nicht zulässig ist (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1999, 810 und Beschluss vom 23. Februar 2011 - 6 B 10198/11.OVG - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 2 S 107/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2012 - 10 S 50.10

    Sanierungsgebiet; Ausgleichsbetrag des Eigentümers; Bodenwerterhöhungen; …

    Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12
    Rn. 4 Der Bescheid vom 10. Februar 2012 über die Festsetzung und Erhebung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB hat die Anforderung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zum Gegenstand (BVerwG, NVwZ 1993, 1112; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 6 B 10198/99
    Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12
    Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Stellung des Aussetzungsantrags bei Gericht erfüllt sein, denn sie stellen eine so genannte Zugangsvoraussetzung dar, ohne deren Vorliegen die Anrufung des Verwaltungsgerichts nicht zulässig ist (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1999, 810 und Beschluss vom 23. Februar 2011 - 6 B 10198/11.OVG - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 2 S 107/11 -, juris).
  • VG München, 19.11.2007 - M 24 S 07.4472
    Auszug aus VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12
    Rn. 11 Mit Blick darauf, dass es allerdings auch der Antragstellerin oblag, sich über die Voraussetzungen einer Eilantragstellung zum Gericht kundig zu machen, ist in analoger Anwendung des § 155 Abs. 4 VwGO eine Halbierung der Kosten zwischen den Beteiligten angezeigt (so auch VG Neustadt, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 1 L 108/12.NW -, juris; VG München, Beschluss vom 19. November 2007 - M 24 S 07.4472 -, juris).
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