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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8118
LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2003,8118)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2003,8118)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 (https://dejure.org/2003,8118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufstellung eines Sozialplans nach Betriebsschließung durch die Einigungsstelle; Streitwert bei Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit des Einigungsstellenspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • LAG Brandenburg, 20.11.1992 - 1 Ta 41/92

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; …

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02
    Mit beiden Beteiligten und der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei einem Beschlussverfahren, das die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs betrifft, der einen Sozialplan im Sinne von § 112 BetrVG zum Inhalt hat, um eine "nichtvermögensrechtliche" Streitigkeit i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BRAGO (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; a. A. LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20).

    Die Verpflichtung zur Sozialplanaufstellung als solche ist nicht bestritten, so dass auch nur auf den umstrittenen Teil des Sozialplanvolumen abgestellt werden kann (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224 ohne nähere Begründung).

    Daher kann das mit der Anfechtung eines Sozialplanes verfolgte wirtschaftliche Interesse zwar Bemessungsgrundlage und Ausgangspunkt der Überlegungen zur Höhe des Gegenstandswertes sein; die Differenz zwischen dem Volumen des angefochtenen Sozialplans und der angestrebten Dotierung muss jedoch nicht unverändert übertragen werden und bildet unter bestimmten Umständen auch nicht mehr als einen ersten Ansatz (so zutreffend LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung, …

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02
    Die Verpflichtung zur Sozialplanaufstellung als solche ist nicht bestritten, so dass auch nur auf den umstrittenen Teil des Sozialplanvolumen abgestellt werden kann (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224 ohne nähere Begründung).

    Bei allem stellt die finanzielle Situation des Arbeitgebers kein wesentliches Bemessungskriterium in der (vgl. zu allem ausführlich LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992 -2 Ta 6/92 - NZA 93, 42; a.A. "zur Leistungsfähigkeit" des Betriebes LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.1992 - 9 Ta 163/92

    Gegenstandswert: Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02
    Mit beiden Beteiligten und der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei einem Beschlussverfahren, das die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs betrifft, der einen Sozialplan im Sinne von § 112 BetrVG zum Inhalt hat, um eine "nichtvermögensrechtliche" Streitigkeit i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BRAGO (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; a. A. LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20).

    Die Verpflichtung zur Sozialplanaufstellung als solche ist nicht bestritten, so dass auch nur auf den umstrittenen Teil des Sozialplanvolumen abgestellt werden kann (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224 ohne nähere Begründung).

  • LAG Düsseldorf, 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94

    Streitwert: Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02
    Mit beiden Beteiligten und der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei einem Beschlussverfahren, das die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs betrifft, der einen Sozialplan im Sinne von § 112 BetrVG zum Inhalt hat, um eine "nichtvermögensrechtliche" Streitigkeit i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BRAGO (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; a. A. LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20).

    Die Verpflichtung zur Sozialplanaufstellung als solche ist nicht bestritten, so dass auch nur auf den umstrittenen Teil des Sozialplanvolumen abgestellt werden kann (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224 ohne nähere Begründung).

  • BAG, 17.10.2001 - 7 ABR 42/99
    Auszug aus LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02
    Nach der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei dem Wert von EUR 4.000,00 um einen "Ausgangs-" oder "Anknüpfungswert", von dem ausgehend zu prüfen ist, ob die Umstände des konkreten Falles eine Erhöhung oder auch eine Reduzierung des Gegenstandswertes gebieten, wobei die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten sowie der maßgeblich durch die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Sache bestimmte Umfang der anwaltlichen Tätigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. Beschluss des BAG vom 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 - ) - Eine Festsetzung auf den Wert von EUR 4.000,00 kommt nur in Betracht, wenn Anhaltspunkte für eine individuelle Bewertung der Angelegenheit nicht gegeben sind, d. h., wenn es an jeglichen Anhaltspunkten fehlt, um zu einer fallangemessenen Wertbestimmung zu gelangen.
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen …

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02
    Bei allem stellt die finanzielle Situation des Arbeitgebers kein wesentliches Bemessungskriterium in der (vgl. zu allem ausführlich LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992 -2 Ta 6/92 - NZA 93, 42; a.A. "zur Leistungsfähigkeit" des Betriebes LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224).
  • LAG Hamm, 24.11.1994 - 8 TaBV 144/94
    Auszug aus LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02
    Zu Recht weist das Landesarbeitsgericht Hamm auch in seinem Beschluss vom 24. November 1994 ( - 8 TaBV 144/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 27) darauf hin, dass die trotz des ungewöhnlich weit reichenden Streitwertrahmens gänzlich undifferenzierte Streitwertgrundnorm Wissenschaft und Rechtsprechung vor die Aufgabe stellt, die im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Frage kommenden Streitgegenstände innerhalb des vorgegebenen Bewertungsrahmens in ein Bewertungssystem einzubinden, das falladäquate Abstufungen zulässt und zugleich tragenden Grundsätzen des Arbeitsgerichtsprozesses Rechnung trägt.
  • LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    In Fällen der Anfechtung von Einigungsstellenbeschlüssen kommt es für die Festsetzung des Gegenstandswerts entscheidend darauf an, dass mit der Anfechtung verfolgte Interesse abzuschätzen (LAG München, Beschluss vom 28.01.1987 - JurBüro 1987, 858; LAG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2003 - MDR 2004, 338;… Wenzel, a.a.O., Rz. 470 f.).

    Bei der Anfechtung des vorliegenden Einigungsstellenbeschlusses ist nämlich ebenso wie bei der Anfechtung von Sozialplanbeschlüssen zur Ermittlung des Gegenstandswerts das streitige Leistungsvolumen falladäquat und nach den tragenden Grundsätzen des Arbeitsgerichtsprozesses regelmäßig abzumindern (LAG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2003 - MDR 2004, 338).

  • LAG Hamburg, 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Rn. 13 Streitgegenstand des zugrundeliegenden Beschlussverfahrens war die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (…vgl. LAG Hamburg, 2. November 2011 - 4 TaBV 9/09 - Rn. 6; 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02).

    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (…LAG Hamburg 2. November 2011 - 4 TaBV 9/09 - Rn. 7; 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02; LAG Schleswig-Holstein 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10; LAG Hamm 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06).

  • LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Streitgegenstand des Beschlussverfahrens war die Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. nur LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris).

    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (so ausdrücklich LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LArbG Schleswig- Holstein Beschluss vom 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10 - zitiert nach juris; LArbG Hamm Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 - und vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 - beide zitiert nach juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Anfechtung, Sozialplan, …

    Bei dem Ausgangsverfahren, Anfechtung des Einigungsstellenspruchs, handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (so u.a. LAG Hamburg Beschluss vom 24.7.2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LAG Hessen Beschluss vom 11.2.2004 - 5 Ta 510/03 - zitiert nach juris), weshalb die Wertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 S. 2, 2. HS BRAGO zu erfolgen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2010 - 1 Ta 129/10

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Sozialplanes wegen Unterdotierung

    Es sind hierbei die immateriellen wie die materiellen Auswirkungen für die Beteiligten sowie die Auswirkungen auf die Belegschaft zu berücksichtigen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschl. v.11.01.2007 -6 Ta 638/06; LAG Hamburg, Beschl. v. 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02, LAG Hamm, Beschl. v. 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05).
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