Rechtsprechung
| OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 8 Abs. 5 a.F.
Treuwidrigkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag nach Verwendung als Kreditsicherheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Treuwidrigkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag nach Verwendung als Kreditsicherheit
Verfahrensgang
- LG Dresden - 8 O 2424/16
- OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
- OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15
Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an …
Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.;… Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe…, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris). - BGH, 13.01.2016 - IV ZR 117/15
Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges …
Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe…, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris). - BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15
Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht …
Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.;… Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe…, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris).
- BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83
Sachdienlichkeit einer Klageänderung
Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
Die dadurch erfolgte Einführung eines neuen Streitgegenstandes, der neben dem bisherigen Streitgegenstand in einem Eventualverhältnis steht, ist als Klageänderung nach § 533 ZPO zu behandeln (…BGH, Beschl. v. 20.11.2012 - VIII 157/12 Rn. 11, BeckRS 2013, 00267; s. auch BGH, Urt. v. 10.01.1985 - III ZR 93/83, NJW 1985, 1841, 1842). - OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell: …
Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.;… Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris). - BGH, 20.11.2012 - VIII ZR 157/12
Räumungsprozess nach Kündigung eines Wohnraummietvertrages: Klageänderung in der …
Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
Die dadurch erfolgte Einführung eines neuen Streitgegenstandes, der neben dem bisherigen Streitgegenstand in einem Eventualverhältnis steht, ist als Klageänderung nach § 533 ZPO zu behandeln (BGH, Beschl. v. 20.11.2012 - VIII 157/12 Rn. 11, BeckRS 2013, 00267;… s. auch BGH, Urt. v. 10.01.1985 - III ZR 93/83, NJW 1985, 1841, 1842). - OLG Dresden, 26.08.2015 - 7 U 146/15
Widerspruchsrecht gem. § 5 a VVG a. F. kann auch bei mangelhafter Belehrung nach …
Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17
Zum einen hat der Kläger den streitgegenständlichen Vertrag als Kreditsicherheit verwendet (vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 26.08.2017, 7 U 146/15, juris).
- OLG Dresden, 07.05.2019 - 4 U 1316/18
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Solche Umstände können etwa bei Neuabschluss nach Kündigung oder dem wiederholten Einsatz der Versicherung als Kreditmittel vorliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 28.11.2017 - 4 U 1351/17 - juris - mit weiteren Hinweisen). - OLG Dresden, 06.08.2019 - 4 U 1084/19
Widerspruchsbelehrung in einem Lebensversicherungsvertrag
Solche Umstände können etwa bei Neuabschluss nach Kündigung oder dem wiederholten Einsatz der Versicherung als Kreditmittel vorliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 28.11.2017 - 4 U 1351/17 - juris - mit weiteren Hinweisen).Maßgeblich ist vielmehr, dass er durch die Verwendung des Vertrages als Sicherungsmittel seinem Willen, am Vertrag festhalten zu wollen, für die Beklagte erkennbar Ausdruck verliehen hat (vgl. zum Einsatz des Lebensversicherungsvertrags als Sicherungsmittel Senat, Beschluss vom 28.11.2017, 4 U 1351/17 - juris).
- OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 102/21
1. Bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung zu einem fondsgebundenen …
Solche Umstände können etwa bei Neuabschluss nach Kündigung oder dem wiederholten Einsatz der Versicherung als Kreditmittel vorliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 28.11.2017 - 4 U 1351/17 - juris - mit weiteren Hinweisen).
- OLG Dresden, 15.11.2018 - 4 U 1386/18
Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Dies ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die Abweichung für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 155/14 und Senat…, Beschluss vom 30. April 2018 - 4 U 430/18 -, Rn. 12 - 14, juris; vgl. Senat, Beschluss vom 28.11.2017, Az: 4 U 1351/17, - juris zu einer identischen Belehrung; OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2017, 12 U 145/17, - juris). - OLG Hamm, 08.03.2019 - 20 U 128/18
Lebensversicherung, § 5a VVG a.F.: Widerspruch treuwidrig bei Abtretung vor …
Denn jedenfalls gelten hinsichtlich der Frage der Treuwidrigkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens für den Rücktritt gemäß § 8 Abs. 5 VVG a.F. vergleichbare Grundsätze, wie sie oben zu § 5a VVG a.F. aufgeführt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - IV ZR 506/15, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 28.11.2017 - 4 U 1351/17, juris). - OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1337/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer …
Diese Belehrung ist auch inhaltlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss vom 28.11.2017, Az: 4 U 1351/17).
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