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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2832
BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90 (https://dejure.org/1992,2832)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 5 C 40.90 (https://dejure.org/1992,2832)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 5 C 40.90 (https://dejure.org/1992,2832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Ersatzansprüche - Verwaltungsakten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung; Doppelbezug von EU-Rente und Sozialhilfe; Verletzung von Mitwirkungspflicht; Sanktionskatalog; kein weitgehender Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB I § 60; SGB X §§ 44 ff. 102 ff.
    Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Verletzung der - bei Verschweigen eines weiteren Sozialleistungsantrags; Schadensersatz bei Verstoß gegen - Schadensersatz bei Verstoß gegen Mitwirkungspflicht; Sozialhilfe, Rückerstattung rechtmäßig ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 785
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85

    Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Abgesehen davon enthalten die §§ 45, 50 SGB X nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine abschließende Regelung der Erstattung, d.h. der Rückabwicklung zu Unrecht erbrachter Leistungen, auch für das Recht der Sozialhilfe als eines der besonderen Teile des Sozialgesetzbuches (BVerwGE 78, 165 , Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ).

    Unbeschadet dieser - hier nicht einschlägigen - Regelungen ist rechtmäßig gewährte Sozialhilfe nach der Konzeption des Bundessozialhilfegesetzes, das insoweit von dem früheren Rechtszustand abweicht, grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (vgl. BVerwGE 51, 61 ; 52, 16 ; 58, 146 ; 78, 165 ).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Schon deshalb kommt auch der von der Revision daneben für möglich gehaltene Rückgriff auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht in Betracht, dessen Voraussetzungen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 BGB entsprechen (vgl. BVerwGE 71, 85 ).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Erweiterte Hilfe - Verpflichtung eines Empfängers - Aufwendungsersatzanspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Unbeschadet dieser - hier nicht einschlägigen - Regelungen ist rechtmäßig gewährte Sozialhilfe nach der Konzeption des Bundessozialhilfegesetzes, das insoweit von dem früheren Rechtszustand abweicht, grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (vgl. BVerwGE 51, 61 ; 52, 16 ; 58, 146 ; 78, 165 ).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Abgesehen davon enthalten die §§ 45, 50 SGB X nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine abschließende Regelung der Erstattung, d.h. der Rückabwicklung zu Unrecht erbrachter Leistungen, auch für das Recht der Sozialhilfe als eines der besonderen Teile des Sozialgesetzbuches (BVerwGE 78, 165 , Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ).
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Verhältnis des Kostenersatzanspruchs zur Überleitung eines Unterhaltsanspruchs - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Unbeschadet dieser - hier nicht einschlägigen - Regelungen ist rechtmäßig gewährte Sozialhilfe nach der Konzeption des Bundessozialhilfegesetzes, das insoweit von dem früheren Rechtszustand abweicht, grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (vgl. BVerwGE 51, 61 ; 52, 16 ; 58, 146 ; 78, 165 ).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 30/89

    Ermessensausübung bei der rückwirkenden Aufhebung von Verwaltungsakten, Betrug, …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Angesichts dieser Regelungsdichte ist für die Annahme eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs kein Raum (ebenso BSG, Urteil vom 26. September 1990 - 9 b/7 RAr 30/89 - <…">155%20AFG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 155 AFG Nr. 2 = NVwZ 1991, 407>).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Soweit die Beklagte ihren Anspruch darauf stützen will, daß der Kläger schuldhaft gegen § 60 SGB I verstoßen habe und deshalb entsprechend § 823 Abs. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens, nämlich des Verlustes eines Erstattungsanspruchs gegen die Landesversicherungsanstalt, verpflichtet sei, steht dem schon entgegen, daß § 60 SGB I kein den Schutz der Beklagten bezweckendes Gesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (ebenso BSG, Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 87/88 - <…">155%20AFG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 155 AFG Nr. 1 = NZA 1990, 867>).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Unbeschadet dieser - hier nicht einschlägigen - Regelungen ist rechtmäßig gewährte Sozialhilfe nach der Konzeption des Bundessozialhilfegesetzes, das insoweit von dem früheren Rechtszustand abweicht, grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (vgl. BVerwGE 51, 61 ; 52, 16 ; 58, 146 ; 78, 165 ).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88

    Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Neben den in diesen Vorschriften und im Bundessozialhilfegesetz geregelten Ansprüchen sind Ersatzansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Hilfeempfänger nicht gegeben (wie Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 71.88 - ).
  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 13/87

    Verletzung der Auskunftspflicht - Verwaltungsakt - Schadensersatzanspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90
    Bei einem solchen könnte ein Schadensersatzanspruch auch nicht durch Verwaltungsakt geregelt werden (vgl. BSGE 62, 251 ff.).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Unbeschadet dieser und der in den §§ 92 ff. BSHG getroffenen - hier nicht einschlägigen - Regelungen ist deshalb rechtmäßig gewährte Sozialhilfe nach der Konzeption des Bundessozialhilfegesetzes grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 40.90 - [Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 8 S. 13] m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 24 A 2781/91

    Sozialhilfegewährung an Ausländer; Durchsetzung der Rückzahlung erbrachter …

    Rn. 36 vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 40.90 -, DVBl 1993, 785, und Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 71.88 -, DÖV 1993, 344,.
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