Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 164 RVG § 14 VV-RVG Nr. 2300
Zur Auslegung eines Antrags auf gerichtliche Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Widerspruchsverfahrens und zur Darlegung und Glaubhaftmachung der anzusetzenden Kosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.09.2018 - 1 K 876/12
- OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Rn. 16 Dies zugrunde gelegt ergibt sich die überdurchschnittlich umfangreiche und schwierige Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren aus der Vielzahl der tatsächlichen und rechtlichen Probleme, die sich im Widerspruchsverfahren gegen die Straßenausbaubeitragserhebung gestellt haben und vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren ausweislich seines aktenkundigen Widerspruchsschreibens auch dargestellt wurden, so dass dies hinreichend glaubhaft ist (vgl. zur Glaubhaftmachung: BGH, Beschl. v. 4. April 2007 - III ZB 79/06 -, juris Rn. 9), wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat. - BGH, 14.12.2006 - V ZB 11/06
Voraussetzungen der Terminsgebühr und Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Zwar gelten § 138 Abs. 3 und § 288 ZPO, wonach die beantragten Kosten schon dann festzusetzen wären, wenn sie eingeräumt oder unbestritten sind (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - V ZB 11/06 -, juris Rn. 8/9), wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verwaltungsprozess nicht (…vgl. BVerwG, Urteile v 9. März 1990 - 7 C 94.88 -, juris Rn. 15, und v. 12. November 1971 - IV C 26.69 -, juris Rn. 9 ff.). - OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
Beschwerde; Erinnerung; Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Vorverfahrens; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Soweit danach das Ermessen nach § 14 Abs. 1 RVG eröffnet und ausgeübt ist, der Rechtsanwalt aber die Toleranzgrenze von 20 % überschreitet, setzt das Gericht die objektiv angemessene Gebühr selbst fest, ohne sie nochmals um 20 % zu erhöhen (SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2018 - 5 E 18/18 -, juris Rn. 9 ff., m. w. N.).
- BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 94.88
Hinweispflicht einer Fernuniversität und Schließung eines Studienganges
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Zwar gelten § 138 Abs. 3 und § 288 ZPO, wonach die beantragten Kosten schon dann festzusetzen wären, wenn sie eingeräumt oder unbestritten sind (…BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - V ZB 11/06 -, juris Rn. 8/9), wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verwaltungsprozess nicht (vgl. BVerwG, Urteile v 9. März 1990 - 7 C 94.88 -, juris Rn. 15, und v. 12. November 1971 - IV C 26.69 -, juris Rn. 9 ff.). - VGH Hessen, 29.03.2017 - 6 E 263/17
Gesamtgegenstandswert in Massenverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Rn. 11 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG bemisst sich gemäß § 13 RVG i. V. m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG nach dem für das Klageverfahren festgesetzten Streitwert von 5.915,14 EUR (§ 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 32 Abs. 1 RVG; zur Maßgeblichkeit des Klagestreitwerts für das Vorverfahren: HessVGH, Beschl. v. 29. März 2017 - 6 E 263/17 -, juris Rn. 17). - OLG Stuttgart, 20.08.2012 - 14 W 8/12
Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Bei einer derart offenen Formulierung verbietet sich jedoch eine Auslegung dahin, dass der Prozessbevollmächtigte die Erstattung an sich selbst als Kostengläubiger beantragt hat, weil er nach dem geschlossenen Vergleich kein Kostengläubiger ist, sondern die Klägerin, wie das Verwaltungsgericht richtig ausführt, und bei einem Rechtsanwalt ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte nicht anzunehmen ist, dass er in einer solchen Situation unzulässige Festsetzungsanträge stellt (vgl. zur ähnlichen Problematik bei § 32 Abs. 2 RVG: OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. August 2012 - 14 W 8/12 -, juris Rn. 3 ff., m. w. N.). - OVG Sachsen, 28.02.2017 - 5 E 91/16
Festsetzung der zu erstattenden Kosten; verfahrensfehlerhafte …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Über die Beschwerde entscheidet der Senat mangels abweichender gesetzlicher Regelung in der Besetzung mit drei Richtern (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Februar 2017 - 5 E 91/16 -, juris Rn. 2, m. w. N.). - BVerwG, 12.11.1971 - IV C 26.69
Öffentlichkeit eines Weges - Bindungswirkung im Verwaltungsstreitverfahren - …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18
Zwar gelten § 138 Abs. 3 und § 288 ZPO, wonach die beantragten Kosten schon dann festzusetzen wären, wenn sie eingeräumt oder unbestritten sind (…BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - V ZB 11/06 -, juris Rn. 8/9), wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verwaltungsprozess nicht (vgl. BVerwG, Urteile v 9. März 1990 - 7 C 94.88 -, juris Rn. 15, und v. 12. November 1971 - IV C 26.69 -, juris Rn. 9 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2024 - 2 O 64/24
Bestimmung des Streitgegenstandswertes; Eröffnung des Ermessens zur Bestimmung …
Dabei genügt bereits eine geringfügige Überschreitung des Durchschnitts von Umfang oder Schwierigkeit, um das Ermessen zur Bestimmung eines höheren Gebührensatzes als 1, 3 zu eröffnen (SächsOVG, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 E 297/18 - juris Rn. 15, m.w.N.). - VG Cottbus, 16.07.2020 - 1 KE 34/19 Das dem Rechtsanwalt durch § 14 Abs. 1 S. 1 RVG an sich zustehende Ermessen wird damit durch Nr. 2300 VV RVG eingeschränkt (…Hessischer VGH, Beschl. v. 29. März 2017 - 6 E 263/17 -, juris Rn. 19; Beschl. d. 4. Kammer v. 29. August 2014 - VG 4 KE 15/13 -, BA S. 5), wobei allerdings bereits eine geringfügige Überschreitung des Durchschnitts von "Umfang" oder "Schwierigkeit" der Tätigkeit genügt, um das Ermessen zur Bestimmung einer höheren Gebühr als 1, 3 zu eröffnen (Sächsisches OVG, Beschl. v. 06. Februar 2020 - 5 E 297/18 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
Rn. 8 Die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr ist solange ermessensgerecht und damit nicht unbillig, solange sie sich innerhalb einer Toleranzgrenze von 20 % um die im Einzelfall gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 bis 3 RVG objektiv angemessene Gebühr bewegt; erst bei Abweichungen über den Toleranzbereich hinaus liegt ein anwaltlicher Ermessensmissbrauch vor, der durch eine Neufestsetzung durch das Gericht ersetzt werden kann (…BVerwG, Beschl. v. 13. August 2018 - 1 WDS-AV 8/17 -, juris Rn. 18;… BVerwG, Urt. v. 17. August 2005 - 6 C 13/04 -, juris Rn. 21;… BGH, Urt. v. 13. November 2013 - X ZR 171/12 -, juris Rn. 24;… BGH, Urt. v. 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11 -, juris Rn. 10;… BGH, Urt. v. 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschl. v. 06. Februar 2020 - 5 E 297/18 -, juris Rn. 13).
- VG Cottbus, 15.07.2020 - 1 KE 24/19 Das dem Rechtsanwalt durch § 14 Abs. 1 S. 1 RVG an sich zustehende Ermessen wird damit durch Nr. 2300 VV RVG eingeschränkt (…Hessischer VGH, Beschl. v. 29. März 2017 - 6 E 263/17 -, juris Rn. 19; Beschl. d. 4. Kammer v. 29. August 2014 - VG 4 KE 15/13 -, BA S. 5), wobei allerdings bereits eine geringfügige Überschreitung des Durchschnitts von "Umfang" oder "Schwierigkeit" der Tätigkeit genügt, um das Ermessen zur Bestimmung einer höheren Gebühr als 1, 3 zu eröffnen (Sächsisches OVG, Beschl. v. 06. Februar 2020 - 5 E 297/18 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
Rn. 8 Die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr ist solange ermessensgerecht und damit nicht unbillig, solange sie sich innerhalb einer Toleranzgrenze von 20 % um die im Einzelfall gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 bis 3 RVG objektiv angemessene Gebühr bewegt; erst bei Abweichungen über den Toleranzbereich hinaus liegt ein anwaltlicher Ermessensmissbrauch vor, der durch eine Neufestsetzung durch das Gericht ersetzt werden kann (…BVerwG, Beschl. v. 13. August 2018 - 1 WDS-AV 8/17 -, juris Rn. 18;… BVerwG, Urt. v. 17. August 2005 - 6 C 13/04 -, juris Rn. 21;… BGH, Urt. v. 13. November 2013 - X ZR 171/12 -, juris Rn. 24;… BGH, Urt. v. 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11 -, juris Rn. 10;… BGH, Urt. v. 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschl. v. 06. Februar 2020 - 5 E 297/18 -, juris Rn. 13).
- VG München, 17.06.2026 - M 10 M 26.2721
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Einigungsgebühr, Geschäftsgebühr, …
2300 eingeschränkt (…VGH Hessen, B.v. 29.3.2017 - 6 E 263/17, juris Rn. 19), wobei allerdings bereits eine geringfügige Überschreitung des Durchschnitts von "Umfang" oder "Schwierigkeit" der Tätigkeit genügt, um das Ermessen zur Bestimmung einer höheren Gebühr als 1, 3 zu eröffnen (OVG Sachsen, B.v. 6.2.2020 - 5 E 297/18, juris Rn. 15 m. w. N.).
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