Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 2 - Gebührenvorschriften (§§ 13 - 15a) |
(1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. 3Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. 4Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist.
(2) Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen.
(3) 1Im Rechtsstreit hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, soweit die Höhe der Gebühr streitig ist; dies gilt auch im Verfahren nach § 495a der Zivilprozessordnung. 2Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) vom 21.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) | 21.12.2020 |
Rechtsprechung zu § 14 RVG
2.197 Entscheidungen zu § 14 RVG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1432/21
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1333/21
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- SG München, 26.10.2017 - S 46 AS 1682/17
Bestimmung der Rahmengebühr
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2022 - L 4 AS 498/19
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Rechtsanwaltsvergütung
- BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde
- BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 48/18 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von ...
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Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts ...
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Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 13.05.2019 - L 2 AS 241/18
Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Hessen, 13.05.2019 - L 2 AS 241/18
- LSG Hessen, 04.01.2021 - L 2 AS 507/20
Kosten
Querverweise
Auf § 14 RVG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- § 34 (Beratung, Gutachten und Mediation)