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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17234
VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16.A (https://dejure.org/2021,17234)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.06.2021 - 5 K 371/16.A (https://dejure.org/2021,17234)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 5 K 371/16.A (https://dejure.org/2021,17234)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK ist an hohe Hürden geknüpft und setzt einen in humanitärer Hinsicht zwingenden Ausnahmefall voraus (EGMR, Urteile vom 27. Mai 2008 - Nr. 26565/05, N. - NVwZ 2008, 1334 und vom 28. Juni 2011 - Nr. 8319/07 und 11449/07, Sufi und Elmi -), der im Fall des 34jährigen arbeitsfähigen Klägers, der auf dem College Informationstechnik studiert und keine familiären Lasten zu tragen hat, nicht erkennbar ist, zumal der Kläger während seines Aufenthalts in Deutschland weitere berufliche Qualifikationen erworben hat und sehr gut Deutsch spricht, was ihn etwa für Tätigkeiten in der in Kenia bedeutsamen Tourismusbranche qualifiziert.
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist in einem armen Land wie Kenia die Sicherung der Existenz auf einem Mindestniveau, das eine Verletzung des Art. 3 EMRK vermeidet (BVerwG. Urteil vom 18. Februar 2021 - 1 C 4.20 -).
  • EGMR, 27.05.2008 - 26565/05

    N. ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK ist an hohe Hürden geknüpft und setzt einen in humanitärer Hinsicht zwingenden Ausnahmefall voraus (EGMR, Urteile vom 27. Mai 2008 - Nr. 26565/05, N. - NVwZ 2008, 1334 und vom 28. Juni 2011 - Nr. 8319/07 und 11449/07, Sufi und Elmi -), der im Fall des 34jährigen arbeitsfähigen Klägers, der auf dem College Informationstechnik studiert und keine familiären Lasten zu tragen hat, nicht erkennbar ist, zumal der Kläger während seines Aufenthalts in Deutschland weitere berufliche Qualifikationen erworben hat und sehr gut Deutsch spricht, was ihn etwa für Tätigkeiten in der in Kenia bedeutsamen Tourismusbranche qualifiziert.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16
    Indes kann von einem Asylsuchenden erwartet werden, dass er - gerade umgekehrt - eine Gefahr durch zumutbares eigenes Verhalten abwendet (BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 - und 15. April 1997 - 9 C 38.96 -), hier es also künftig unterlässt, ungeprüft auf entsprechende Angebote zu Fußballkarrieren o.Ä.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16
    Indes kann von einem Asylsuchenden erwartet werden, dass er - gerade umgekehrt - eine Gefahr durch zumutbares eigenes Verhalten abwendet (BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 - und 15. April 1997 - 9 C 38.96 -), hier es also künftig unterlässt, ungeprüft auf entsprechende Angebote zu Fußballkarrieren o.Ä.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen; …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16
    Aufzuheben ist ferner die Entscheidung über das Einreise- und Aufenthaltsverbot, weil sie nicht die zwischenzeitlichen Integrationsleistungen des Klägers in Deutschland (Spracherwerb und berufliche Ausbildung) berücksichtigt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Juli 2020 - OVG 3 B 3/20 -).
  • VG Cottbus, 09.10.2020 - 3 K 1489/16
    Auszug aus VG Cottbus, 02.06.2021 - 5 K 371/16
    Aufzuheben ist allerdings das Verdikt der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags, dessen strenge Voraussetzungen nicht erfüllt sind, zumal der angefochtene Bescheid noch nicht berücksichtigt, dass sich nach aktueller Gesetzeslage die Offensichtlichkeit auch auf subsidiären Schutz beziehen muss (vgl. zum Rechtschutzbedürfnis bei einer - wie hier - OU-Ablehnung nach § 30 Abs. 1 AsylG und gleichzeitigem Fehlen einer stattgebenden gerichtlichen Eilrechtsschutzentscheidung: VG Cottbus, Urteil vom 09. Oktober 2020 - 3 K 1489/16.A -juris).
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