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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4188
BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93 (https://dejure.org/1993,4188)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1993 - 5 StR 151/93 (https://dejure.org/1993,4188)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 5 StR 151/93 (https://dejure.org/1993,4188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs der Hehlerei - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 259, 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung; …

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Für den hierfür erforderlichen Gesamtvorsatz reicht indes der Entschluß zu wiederholter gleichartiger Tatbegehung nicht aus (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 38, 165, 166 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Wer eine Sache ankauft, dabei für möglich hält, daß der Verkäufer sie gestohlen oder durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich, wenn die Sache nicht nachweisbar aus einer Vermögensstraftat herrührt, wegen eines Versuchs der Hehlerei (§ 259 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 Abs. 2 StGB), strafbar (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84; jeweils m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3).
  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91

    Anforderungen an die Kenntnis des Hehlers von den Vorgehensweisen während der …

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Wer eine Sache ankauft, dabei für möglich hält, daß der Verkäufer sie gestohlen oder durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich, wenn die Sache nicht nachweisbar aus einer Vermögensstraftat herrührt, wegen eines Versuchs der Hehlerei (§ 259 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 Abs. 2 StGB), strafbar (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84; jeweils m.w.N.;… vgl. auch BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3).
  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 682/82

    Annahme einer versuchten Hehlerei bei Vorliegen eines bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Wer eine Sache ankauft, dabei für möglich hält, daß der Verkäufer sie gestohlen oder durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich, wenn die Sache nicht nachweisbar aus einer Vermögensstraftat herrührt, wegen eines Versuchs der Hehlerei (§ 259 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 Abs. 2 StGB), strafbar (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84; jeweils m.w.N.;… vgl. auch BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des …

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Der nach der Rechtsprechung erforderliche Gesamterfolg in der Vorstellung des Täters einer fortgesetzten Handlung kann zwar nach Auffassung des Senats auch bei gewerbsmäßiger Hehlerei im Rahmen eines bestehenden und eingespielten Liefer- und Bezugssystems erfüllt sein (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 460/90

    Annahme fortgesetzter Handlungen bei Hehlereigeschäften - Anforderungen an einen …

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Ein solches anzunehmen, liegt indes allein bei wiederholten Ankäufen von Diebesgut und sonstiger anrüchiger Ware von derselben Person oder demselben Personenkreis nicht unbedingt nahe (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 460/90 -).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des …

    Unumgänglich wird eine solche Schätzung namentlich dann sein, wenn Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind oder von vornherein fehlten (vgl. auch zu ähnlichen Fällen: BGH wistra 1993, 264; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
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