Rechtsprechung
| VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (4)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss AfD-Landesverband Bürgerhaus zur Durchführung des Landesparteitages zur Verfügung stellen
- lto.de (Kurzinformation)
Für den Landesparteitag in Schleswig-Holstein: Gemeinde muss AfD Zugang zum Bürgerhaus verschaffen
- kn-online.de (Pressemeldung, 11.08.2023)
Henstedt-Ulzburg muss der AfD Zutritt zum Bürgerhaus gewähren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gemeinde muss AfD-Landesverband Bürgerhaus zur Durchführung des Landesparteitages zur Verfügung stellen - Gemeinde stellte schon früher Räume für politische Veranstaltungen zur Verfügung - AfD darf nicht ausgeschlossen werden
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68
Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden
Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23
Es gibt zwar zunächst keinen Anspruch einer Partei darauf, dass Gemeinden verpflichtet wären, Räume für Parteiveranstaltungen bereitzuhalten (BVerwG, Urt. v. 18.7.1969 - VII C 56.68 -, juris Rn. 35).Die Norm setzt demnach voraus, dass ein Träger öffentlicher Gewalt Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt und nach Erfüllung dieser Voraussetzung die Parteien gleich zu behandeln sind (BVerwG, Urt. v. 18.7.1969 - VII C 56.68 -, juris Rn. 36).
- VGH Hessen, 24.02.1993 - 6 TG 414/93
Zulassung einer Partei zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung - Gefahr …
Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23
Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Einrichtungen können demnach einer Partei als Veranstalter nicht schon als sogenanntem "Zweckveranlasser" versagt werden, wenn zu erwarten ist, dass eine rechtlich unbedenkliche Veranstaltung Gefahren nach sich zieht, die durch Dritte hervorgerufen werden und es möglich ist, den rechtswidrig hervorgerufenen Gefahren zu begegnen, anstelle das rechtmäßige Handeln der Partei zu unterbinden (Hessischer VGH, B. v. 24.2.1993 - 6 TG 414/93 -, juris Rn. 4).Insbesondere wird nicht mit Straftaten während der Veranstaltung gerechnet, die einen Ausschluss rechtfertigen könnten (vgl. Hessischer VGH, B. v. 24.2.1993 - 6 TG 414/93 -, juris Rn. 5 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95
Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen
Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine nicht verbotene Partei (vgl. Art. 21 Abs. 2, 4 GG), sodass sie sich auf den Zulassungsanspruch berufen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, juris Rn. 10).
- VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
Streit um Aldi-Stiftung geht weiter
Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23
Eine Halbierung des Streitwerts nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mangels gesetzlichem Anhaltspunkt nicht in Betracht (Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 18. Dezember 2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 47; vgl. dazu auch: Schleswig-Holsteinisches OVG, B. v. 13. Januar 2020 - 4 O 2/20 -). - OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2020 - 4 O 2/20
Streitwert Abfallrecht
Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23
Eine Halbierung des Streitwerts nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mangels gesetzlichem Anhaltspunkt nicht in Betracht (…Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 18. Dezember 2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 47; vgl. dazu auch: Schleswig-Holsteinisches OVG, B. v. 13. Januar 2020 - 4 O 2/20 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 6 B 20.16
2. Juristische Staatsprüfung; Störung des Prüfungsablaufs; Rügeobliegenheit des …
Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23
Der Ausschluss parteipolitischer Veranstaltungen von der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen darf nur das äußerste Mittel zur Gefahrenabwehr sein (Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 21.6.2016 - 6 B 20/16 - n.v.). - BVerwG, 23.02.1976 - 7 B 45.75
Benutzung eines städtischen Saales durch politische Parteien für …
Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23
Nur bei ernster Gefahr und der Unmöglichkeit, Schäden auf andere Weise abzuwehren, ist eine Verweigerung zulässig (BVerwG, B. v. 23.2.1976 - VII B 45.75 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
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