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Rechtsprechung
   ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19447
ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06 (https://dejure.org/2006,19447)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2006 - 6 Ca 19/06 (https://dejure.org/2006,19447)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2006 - 6 Ca 19/06 (https://dejure.org/2006,19447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückzahlung - Fortbildungskosten - Verbrauchervertrag - unangemessene Benachteiligung

  • IWW
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung verauslagter Fortbildungskosten bei Betriebsstilllegung; Möglichkeit der Inhaltskontrolle einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag; Angemessenheit einer Rückzahlungsklausel in Formularverträgen für den Fall der betriebsbedingten Beendigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückzahlung, Fortbildungskosten, unangemessene Benachteiligung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsgestaltung - Unwirksamkeit einer "umgekehrten Fortbildungskosten-Rückzahlungsklausel"

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 516
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu vier Monaten kann eine Bindungsdauer von bis zu 24 Monaten zulässig sein (BAG 06.09.1995, Az.: 5 AZR 241/94, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23).

    Rn. 65 Vor der Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurde angenommen, dass eine zu lange Bindungsfrist einer Rückzahlungsklausel nicht deren Nichtigkeit zur Folge hat, sondern dass sie auf das noch zulässige Maß zurückgeführt werden kann (so etwa BAG 06.09.1995, Az.: 5 AZR 241/94, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23).

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Dies ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles in einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu ermitteln (BAG vom 05.12.2002, 6 AZR 539/01, AP Nr. 32 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe, m. w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Grundlage für die Rechtsprechung des BAG zum zulässigen Rahmen für Rückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen ist die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (siehe Ziffer 1 der Entscheidungsgründe des Urteil des BAG vom 05.12.2002, 6 AZR 539/01, AP Nr. 32 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Nach Sinn und Zweck der AGB-Kontrolle scheidet eine geltungserhaltende Reduktion aus (vgl. BAG, Urteil vom 4.3.2004, Az.: 8 AZR 196/03 zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bei zu hohen Vertragsstrafen).
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Die Kammer folgt hierbei den Erwägungen des BAG vom 21. April 2005 (Az: 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053), der im Falle der teilweisen Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung den sog. "blue-pencil-test" (BGH 18. April 1989 - X ZR 31/88 - BGHZ 107, 185, 190) anwendet.
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten …

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Dem Verwender soll nicht das Risiko der Implementierung einer unwirksamen Klausel abgenommen werden (BGH vom 8.10.1986, Az.:VIII ZR 342/85).
  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88

    Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen; …

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Die Kammer folgt hierbei den Erwägungen des BAG vom 21. April 2005 (Az: 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053), der im Falle der teilweisen Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung den sog. "blue-pencil-test" (BGH 18. April 1989 - X ZR 31/88 - BGHZ 107, 185, 190) anwendet.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.05.2005 (Az: 5 AZR 572/04) ist der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 310 Abs. 3 BGB als Verbraucher anzusehen.
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Der zulässige Umfang der Bindungsdauer richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in erster Linie nach der Dauer der Aus- und Fortbildungsmaßnahme (vgl. Urteil des vom 21.07.2005, AZ.: 6 AZR 452/04, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 unter Ziffer 2 c) der Gründe).
  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Bei einer Dauer der Qualifizierungsmaßnahme von bis zu zwei Monaten ist nach den Maßstäben des BAG eine Bindungsdauer von mehr als einem Jahr in der Regel unzulässig (vgl. Urteil vom 15.12.1993, Az: 5 AZR 279/93,NZA 1994, 835).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
    Soweit der Tatbestand einer Rechtsfolge das Fehlen eines bestimmten Umstandes vorsieht, trifft den Prozessgegner eine sekundäre Behauptungslast (BGH, Urteil vom 14. Juli 2003, Az: II ZR 335/00, WM 2004, 225-227 zur sekundären Behauptungslast des Fehlens eines Rechtsgrundes im Sinne von § 812 BGB).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2005 - 22 Sa 91/04

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten - Inhaltskontrolle

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