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| VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2304/17
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Die mündliche Verhandlung hat am 12.9.2017 gemeinsam mit dem Verfahren 6 K 2304/17.A stattgefunden.Darüber hinaus wird auf die Gerichtsakten der Verfahren 6 K 2304/17.A und 6 L 724/17.A sowie die dazugehörige Verwaltungsakte Bezug genommen.
Im Übrigen wurde die Klage der Tochter (6 K 2304/17.A) mit Urteil vom 12.9.2017 auch abgewiesen.
- EuGH, 30.05.2013 - C-528/11
Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Die Ausübung dieser Befugnis ist an keine besondere Bedingung geknüpft; vielmehr kann sich jeder Mitgliedstaat im Rahmen des ihm damit eingeräumten Ermessens aus politischen, humanitären oder praktischen Erwägungen bereiterklären, einen Asylantrag zu prüfen, auch wenn er hierfür nach den in der Verordnung vorgesehenen Kriterien nicht zuständig ist (zur vergleichbaren Rechtslage unter der Dublin II-VO: EuGH, Urt. v. 30.5.2013 - C-528/11 -, NVwZ-RR 2013, 660). - VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - A 11 S 1523/11
Zur Prüfung von Duldungsgründen vor Erlass einer Abschiebungsanordnung gegen …
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Mithin hat das Bundesamt unter anderem zu prüfen, ob die Abschiebung in den Drittstaat aus subjektiven, in der Person des Ausländers liegenden Gründen - wenn auch nur vorübergehend - rechtlich oder tatsächlich möglich ist (vgl. nur VGH BW, Beschl. v. 31.05.2011 - A 11 S 1523/11 -, [...] m.w.N.).
- VG Cottbus, 30.12.2016 - 5 L 685/16
Dublin-Verfahren
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Diese allein unter dem Vorbehalt des Kindeswohls stehende Bestimmung schreibt zwingend vor, dass die Familieneinheit gewahrt bleibt (vgl. eingehend VG Cottbus, Beschl. v. 30.12.2016 - 5 L 685/16.A -, [...]). - BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Die Klage gegen den Bescheid ist nicht nur gegen die Abschiebungsanordnung, sondern auch gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Asylantrages als Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO zulässig ( BVerwG, Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32/14 -, NVwZ 2016, 154). - EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
Petrosian - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen …
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Denn obwohl die Überstellungsentscheidung wegen der aufschiebenden Wirkung der gegen sie erhobenen Klage nicht vollzogen werden könnte, liefe dann bereits die Überstellungsfrist, die bis zur Entscheidung über die Klage abgelaufen oder zumindest soweit verkürzt sein könnte, dass eine fristgerechte Überstellung praktisch nicht mehr möglich ist (vgl. SächsOVG, a.a.O., Rn. 12 f. unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 29.1.2009 - C-19/08 -, [...]). - OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 259/15
Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist; Abschiebung; aufschiebende Wirkung; …
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 34 a Abs. 2 AsylG hat zudem i.S.v. Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Halbsatz 2 Alt. 2 Dublin III-VO i.V.m. Art. 27 Abs. 3 Dublin III-VO aufschiebende Wirkung, weil bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung über den Aussetzungsantrag die Überstellungsentscheidung kraft Gesetzes (Art. 27 Abs. 3 c) Satz 2 Dublin III-VO i.V.m. § 34 a Abs. 2 Satz 2 AsylG ) nicht vollzogen werden darf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.10.2015 - 5 B 259/15.A -, [...], Rn. 9 ff.). - VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
Internetportal, das Unterkünfte von "schwulen oder schwulenfreundlichen" …
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Dem Gericht liegen keinerlei Erkenntnisse aus öffentlichen Quellen vor, aus denen sich Anhaltspunkte für systemische Mängel in Österreich ergeben würden (st. Rspr. der Kammer: VG Leipzig, Beschl. v. 6.4.2017 - 6 L 251/17.A und Beschl. v. 8.5.2017 - 6 L 250/17.A;… vgl. auch VG München, Beschl. v. 17.11.2016 - M 26 S 16.50916 -, [...], Rn. 16). - VG München, 17.11.2016 - M 26 S 16.50916
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Österreich
Auszug aus VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
Dem Gericht liegen keinerlei Erkenntnisse aus öffentlichen Quellen vor, aus denen sich Anhaltspunkte für systemische Mängel in Österreich ergeben würden (st. Rspr. der Kammer: VG Leipzig, Beschl. v. 6.4.2017 - 6 L 251/17.A und Beschl. v. 8.5.2017 - 6 L 250/17.A; vgl. auch VG München, Beschl. v. 17.11.2016 - M 26 S 16.50916 -, [...], Rn. 16).
- VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2304/17 Die aufschiebende Wirkung der Klage der Eltern gegen diesen Bescheid des Bundesamtes (6 K 2338/16.A) wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7.3.2017 bis zum 10.5.2017 angeordnet (6 L 1042/16.A).
Die mündliche Verhandlung hat am 12.9.2017 gemeinsam mit dem Verfahren ihrer Eltern (6 K 2338/16.A) stattgefunden.
Darüber hinaus wird auf die Gerichtsakten der Verfahren 6 K 2338/16.A und 6 L 1042/16.A sowie die dazugehörige Verwaltungsakte Bezug genommen.
Im Übrigen wurde die Klage der Eltern (6 K 2338/16.A) mit Urteil vom 12.9.2017 auch abgewiesen.
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