Rechtsprechung
| LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 BGB
- IWW
BGB § 626
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung wegen Annahme von Schmiergeld - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
- LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen - der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung).Eine Verdachtskündigung ist nur dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen und diese Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören (BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung).
Dabei ist die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers Wirksamkeitsvoraussetzung der Verdachtskündigung (vgl. BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - a.a.O.).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht subjektiv tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (BAG Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 511/03 - AP Nr. 142 zu § 102 BetrVG 1972).Die Mitteilung umfasst auch die dem Arbeitgeber bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitenden Umstände (BAG Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 511/03 - a.a.O.).
- ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
Außerordentliche Kündigung; kick-back-Zahlungen
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2011 - 19 Ca 1662/11 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.Rn. 19 das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 26. August 2011 - 19 Ca 1662/11 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Vielmehr muss er den als maßgebend erachteten Sachverhalt unter Angabe von Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, näher so beschreibe, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche Eigennachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen, um sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Zunächst ist zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls als wichtiger Kündigungsgrund an sich geeignet ist, ist dies der Fall, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - AP Nr. 226 zu § 626 BGB). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt das Abmahnungserfordernis nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Krankheit). - BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (BAG Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der …
Auszug aus LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt das Abmahnungserfordernis nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Krankheit).
- LAG Hessen, 24.02.2014 - 17 Sa 967/13
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Koordinators des …
Es reicht vielmehr aus, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen des Geschäftsherrn wahrnehmen (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; BAG 15. November 1985 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73; LAG Hessen 29. August 2012 - 6 Sa 1396/11 - nv., juris; LAG Rheinland-Pfalz 09. Juni 2011 - 2 Sa 705/10 - Volltext: juris; LAG Düsseldorf 24. August 2001 - 18 Sa 366/01 - LAGE BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 4).
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