Rechtsprechung
| LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WoBindG § 9 Abs. 5; BGB § 307
Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung im preisgebundenen Wohnraum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnung unterliegt Preisbindung: Zweckbindung der Mietkaution?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei preisgebundenem Wohnraum: Mietkaution zur Sicherung von Nebenkosten unzulässig! (IMR 2012, 364)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 11.05.2011 - 4 C 199/11
- LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11
Denn diese Vereinbarung erfasst nur die Regelung zur Fälligkeit der einzelnen Raten und betrifft die Verpflichtung zur Zahlung selbst nicht, so der BGH im oben zitierten Urteil (vgl. im Übrigen auch BGH, Urteil vom 14.05.2003, VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 ff., zitiert nach juris). - BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 339/03, NJW 2004, 2961-2962, zitiert nach juris unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 102, 384, 389 f.). - BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02
Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11
Auf das Urteil des BGH vom 25.06.2003 -VIII ZR 344/02, NJW 2003, 2899 f., zitiert nach juris, kann sich der Beklagte nicht erfolgreich berufen. - BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86
Zustandekommen eines Architektenvertrages
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 339/03, NJW 2004, 2961-2962, zitiert nach juris unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 102, 384, 389 f.). - AG Berlin-Neukölln, 11.05.2011 - 4 C 199/11
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2012 - 65 S 254/11
vorhergehend: AG Berlin- Neukölln, 11.05.2011 - 4 C 199/11 .
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