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| VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17 We |
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- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 4 Abs 3 BBodSchG, § 4 Abs 5 BBodSchG, § 4 Abs 6 BBodSchG, § 9 Abs 2 S 1 BBodSchG, § 3 Abs 1 BBodSchV
Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, Adressatenauswahl, Ermessensnichtgebrauch
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 16.02.2017 - 7 B 16.16
Auswahlermessen bei der Bestimmung des Störers im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 …
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Bei der behördlichen Auswahlentscheidung hinsichtlich des in Anspruch zu nehmenden Verantwortlichen für eine Detailuntersuchung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG kommt es allein auf die Effektivität der Maßnahme zur Beseitigung einer schädlichen Bodenveränderung an (Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, und vom 07.08.2013, Az.: 7 B 9/13).Die Behörde hat daher grundsätzlich den heranzuziehen, der am ehesten in der Lage ist, die Gefahr schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, LS 1, Rn. 6, …und Urteil vom Az.: 7 B 9/13, Rn. 21; OVG NRW…, Urteil vom 20.05.2015, Az.: 16 A 1686/09, Rn. 185; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24.02.2011, Az.: OVG 11 B 10.09, Rn. 45; BayVGH…, Beschluss vom 17.03.2004, Az.: 22 CS 04.362, Rn. 12 - Fundstellen: juris).
Aufgrund einer Ermessensreduzierung in § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG i. V .m. § 3 Abs. 4 Satz 2 BBodSchV sei der Beklagte daher verpflichtet gewesen, eine Detailuntersuchung und Gefährdungsabschätzung gegenüber der Klägerin anzuordnen.Ungeachtet dessen, dass sich dem Gericht nicht erschließt, weshalb es unter dem allein als maßgeblich genannten Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, LS 1, Rn. 6 - Fundstelle: juris) für die Auswahl der Klägerin als potentiell Sanierungspflichtige "unschädlich" sein soll, dass sie im Zeitpunkt der Fertigung des Widerspruchsbescheides (bereits seit 2 Jahren) nicht mehr Inhaberin der tatsächlichen Gewalt über den verfahrensgegenständlichen Containerstellplatz war, hat auch die Widerspruchsbehörde die Grundstückseigentümerin "nicht einmal" als Zustandsstörerin im Rahmen des Auswahlermessens in Betracht gezogen, obschon dies naheliegend war.
- BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen …
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
§ 114 Satz 2 VwGO schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmalig ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder in ihrem Wesensgehalt) auswechselt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 01.06.2011, Az.: 8 C 4.10, Rn. 55, …und Urteil vom 23.10.2007, Az.: 1 C 10.07, Rn. 30, Beschluss vom 14.01.1999, Az.: 6 B 133/98, LS 1 - Fundstelle: juris).Ein wegen Ermessensnichtgebrauchs rechtswidriger Verwaltungsakt kann daher vom Gericht nicht geheilt werden und ist auch nicht einer Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO zugänglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.01.1999, Az.: 6 B 133.98, Rn. 10 - Fundstelle: juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09
Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Dem maßgeblichen materiellen Recht des BBodSchG und den darauf basierenden Rechtsvorschriften lässt sich nicht entnehmen, dass nachträgliche - also nach der Entscheidung über den Widerspruch eingetretene - Veränderungen der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zu berücksichtigen wären (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.05.2015, Az.: 16 A 1686/09, Rn. 65 ff. m. w. N.; OVG Thüringen…, Urteil vom 26.03.2012, Az.: 3 KO 843/07 , Rn. 46 - Fundstellen: juris).Die Behörde hat daher grundsätzlich den heranzuziehen, der am ehesten in der Lage ist, die Gefahr schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, LS 1, Rn. 6, …und Urteil vom Az.: 7 B 9/13, Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 20.05.2015, Az.: 16 A 1686/09, Rn. 185; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24.02.2011, Az.: OVG 11 B 10.09, Rn. 45; BayVGH…, Beschluss vom 17.03.2004, Az.: 22 CS 04.362, Rn. 12 - Fundstellen: juris).
- BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13
Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Bei der behördlichen Auswahlentscheidung hinsichtlich des in Anspruch zu nehmenden Verantwortlichen für eine Detailuntersuchung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG kommt es allein auf die Effektivität der Maßnahme zur Beseitigung einer schädlichen Bodenveränderung an (Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, und vom 07.08.2013, Az.: 7 B 9/13).Die Behörde hat daher grundsätzlich den heranzuziehen, der am ehesten in der Lage ist, die Gefahr schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, LS 1, Rn. 6, und Urteil vom Az.: 7 B 9/13, Rn. 21; OVG NRW…, Urteil vom 20.05.2015, Az.: 16 A 1686/09, Rn. 185; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24.02.2011, Az.: OVG 11 B 10.09, Rn. 45; BayVGH…, Beschluss vom 17.03.2004, Az.: 22 CS 04.362, Rn. 12 - Fundstellen: juris).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Anhaltspunkte dafür, dass die Sanierungskosten den Verkehrswert des Grundstücks überschreiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000, Az.: 1 BvR 242/91 - Fundstelle: juris), liegen zudem nicht vor. - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Eine Ergänzung der Ermessenserwägungen ist daher nur zulässig, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, diese Heranziehung keine Wesensänderung des angefochtenen Verwaltungsakts bewirkt und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.2013, Az.: 8 C 46.12, Rn. 32 - Fundstelle: juris). - BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10
Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Rn. 50 Eine Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in den Fällen angenommen, in denen sich wegen einer im materiellen Recht begründeten Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts der Beurteilung der Sach- und Rechtlage von der behördlichen zur gerichtlichen Entscheidung hin aufgrund nachträglich eingetretener Umstände erstmals die Notwendigkeit einer Ermessensausübung ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2011, Az.: 1 C 14.10, Rn. 8 - Fundstelle: juris). - BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
§ 114 Satz 2 VwGO schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmalig ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder in ihrem Wesensgehalt) auswechselt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 01.06.2011, Az.: 8 C 4.10, Rn. 55, und Urteil vom 23.10.2007, Az.: 1 C 10.07, Rn. 30, Beschluss vom 14.01.1999, Az.: 6 B 133/98, LS 1 - Fundstelle: juris). - BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
§ 114 Satz 2 VwGO schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmalig ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder in ihrem Wesensgehalt) auswechselt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, Az.: 8 C 4.10, Rn. 55, …und Urteil vom 23.10.2007, Az.: 1 C 10.07, Rn. 30, Beschluss vom 14.01.1999, Az.: 6 B 133/98, LS 1 - Fundstelle: juris). - BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG); Nicht-Beteiligter (§ …
Auszug aus VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Rn. 38 So regelt § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG durch den Verweis auf "die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen" abschließend (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.20200, Az.: 3 C 2/00, Rn. 38 - Fundstelle: juris) den Personenkreis, welcher von einer Untersuchungsanordnung zur Gefährdungsabschätzung betroffen sein kann. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung; …
- OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten …
- VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme; Ausschöpfung eines Gebührenrahmens
- VG Augsburg, 07.06.2021 - Au 9 K 21.314
Anordnung eines Untersuchungsprogramms für Detailuntersuchung einer Altablagerung …
- VGH Bayern, 13.11.2006 - 19 CS 06.2383
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