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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.09.2017 - 7 U 17/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35306
OLG Schleswig, 14.09.2017 - 7 U 17/14 (https://dejure.org/2017,35306)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.09.2017 - 7 U 17/14 (https://dejure.org/2017,35306)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. September 2017 - 7 U 17/14 (https://dejure.org/2017,35306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 437/14

    EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.09.2017 - 7 U 17/14
    Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof VI ZR 437/14 trägt die Beklagte.

    Auf die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Beklagten (VI ZR 437/14) hat der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 1. März 2016 das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, zurückverwiesen.

    Je nach Belegenheit des versicherten Risikos kommen entweder die Kollisionsvorschriften in Art. 7 ff. EGVVG a. F. oder Art. 27 ff. EGBGB a. F. zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 1.3.2016, VI ZR 437/14, RN. 24 m.w.N.).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.09.2017 - 7 U 17/14
    Ein Interesse an der Feststellung ist nur zu verneinen, wenn aus Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung des Falls kein Grund besteht, mit den Eintritt eines weiteren Schadens zu rechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 9.1.2007, NJW-RR 2007, 601 - 602).
  • OLG Schleswig, 19.11.2024 - 7 U 90/23

    Haftung für einen Verkehrsunfall bei verkehrswidrigem Verhalten des Geschädigten

    Ob darüber hinaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, kann offenbleiben (OLG Schleswig, Urteil vom 14.09.2017, 7 U 17/14, juris Rn. 40).
  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 106/18

    Gesundheitliche Folgen eines Verkehrsunfalles; Unfallbedingte posttraumatische …

    Rn. 36 Dem Prozessverhalten der Parteien entnimmt der Senat überdies eine übereinstimmende Rechtswahl auf deutsches Recht, das für den Kläger günstiger sein dürfte als das nach dem Tatortprinzip anwendbare serbische Recht (sog. Günstigkeitsprüfung im Sinne von Art. 40 Abs. 4 EGBGB in der Fassung ab 1. Juni 1999; vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 10. Februar 2014 - 5 U 111/13 -, Rn. 45 und 46; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 14. September 2017 - 7 U 17/14 -, Rn. 23 und 37; beide zitiert nach juris), weil letzteres Beeinträchtigungen der Lebensführung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nicht berücksichtigt [vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2014 - 5 U 111/13 -, Orientierungssatz sowie Rn. 59 und 60, zitiert nach juris].
  • OLG Schleswig, 04.03.2025 - 7 U 137/22

    Ersatz von Verdienstausfallschaden nach Verkehrsunfall durch österreichischen …

    Rn. 13 Mit rechtskräftigem Urteil vom 14.09.2017 (OLG Schleswig 7 U 17/14) hat der Senat entschieden, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger seinen bereits entstandenen und ggf. künftig noch entstehenden unfallbedingten Verdienstausfallschaden zu 100% zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.

    Insoweit wird auf den Inhalt des rechtskräftigen Grundurteils des Senats vom 14.09.2017 (7 U 17/14) Bezug genommen.

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